18.07.2008
Bericht
Ein weiteres Skandalurteil in punkto Beschneidung der bürgerlichen Grundrechte fällte das Marburger Landgericht am gestrigen Tage. Es entschied, daß die Forderung nach der Todesstrafe für Kinderschänder, beziehungsweise der öffentlich etwa im Rahmen einer Demonstration artikulierte Ruf nach selbiger, "volksverhetzend" sei. Hintergrund ist eine entsprechende spontane Kundgebung der nationalen Opposition vom Oktober 2006 in Marburg, vor dem Haus des damaligen Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Kassel, gegen den zu dieser Zeit Ermittlungen liefen, weil auf seinem privaten Computer kinderpornographische Bilder gefunden worden waren.
Der Saubermann-Jurist wurde deswegen im Januar 2007 zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die beiden 27 und 24 Jahre alten nationalen Bürger sollen nach dem Willen des Gerichts hingegen 2.400 bzw. 900 Euro dafür zahlen, daß sie das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung insofern wahrnahmen, als sie lautstark und in aller Öffentlichkeit härtere Strafen für Leute forderten, die sich an den Schwächsten unseres Volkes - an unseren Kindern - vergehen. Im Interesse eben dieser Schutzbefohlenen wäre es viel eher, wenn bundesdeutsche Gerichte mit derselben unnachsichtigen Härte etwa gegen Kinderschänder vorgingen, wie sie gegen jene vorgehen, die sich für Gerechtigkeit im Sinne des Schutzes unserer Kleinen engagieren.
Jörg Krebs
Bericht