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01.08.2008

Lesezeit: etwa 1 Minute

NPD-Forderung erfüllt - in Eckkneipen darf geraucht werden

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Bericht
In kleinen Kneipen darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zumindest vorerst wieder geraucht werden. Damit sieht der NPD-Abgeordnete Birger Lüssow, jene Forderungen bestätigt, die vom NPD-Gesetzentwurf im Schweriner Landtag zu diesem Thema gefordert worden war. Gleichzeitig zeigte sich Lüssow darüber verwundert, daß die Linke und die FDP dieses Urteil nun gleichermaßen in Verlautbarungen feiern würden:

"Wir sind froh, daß die Karlsruher Richter die etablierte Politik hier auf die Bretter gezählt hat. Ich kann nur feststellen: Die NPD-Fraktion wurde bestätigt. Ich hatte die anderen Parteien um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf gebeten, bevor die Justiz sie dazu zwingt.

Das wurde damals als völlig unhaltbar zurückgewiesen. Nun kommt plötzlich die Linke aus der Versenkung und erklärt, sie habe das Nichtraucherschutzgesetz auch schon immer für verfassungswidrig gehalten. Warum hat die Linke dann nicht die Forderung der NPD unterstützt, das Rauchen in Eckkneipen wieder zu erlauben?

Gänzlich lächerlich ist aber wieder einmal die FDP. Mit ihren Vorstößen habe die FDP das Gesetz kippen wollen. Warum hat Herr Roolf den von der NPD kopierten FDP-Gesetzentwurf dann zurückgezogen? Das ist der komplette Irrsinn. Aber ich bin inzwischen hier im Landtag über nichts mehr erstaunt."

Weitere Infos: www.npd-fraktion-mv.de

Verantwortlich:

Andreas Molau - (0151) 505 17 225 - info

Lennéstraße 1, 19053 Schwerin
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