03.03.2009
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Also doch: Wahlcomputer sind illegal!
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Zur Hauptseite wechselnSchallende Ohrfeige für Innenminister Volker Bouffier (CDU)
Das war ein rabenschwarzer Tag für den selbsternannten schwarzen Sheriff Volker Bouffier (CDU). Der hessische Innenminister bekam nämlich heute höchstrichterlich attestiert, daß die von ihm kolportierten Märchen, der Einsatz von Wahlcomputern zur Bundestagswahl 2005 sei rechtens gewesen und die Maschinen seien „sicher“, nicht im Einklang mit den hierzulande geltenden Gesetzen stehen. Das Gericht hatte, im Gegensatz zum hessischen Innenminister, nämlich ganz erhebliche Sicherheitsbedenken hinsichtlich des Einsatzes solcher Gerätschaften. So argumentierten die Verfassungsrichter unter anderem, die Geräte widersprächen dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, da die Wählerinnen und Wähler nicht überprüfen könnten, ob ihre Stimmen richtig erfaßt wurden. Zwei Bürger aus Kronberg hatten gegen den Einsatz der auch von der NPD scharf kritisierten Wahlmaschinen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt und – Recht bekommen. Nun müssen die 4.500 Euro teuren Geräte, die zur Bundestagswahl 2005 unter anderem in Langen (Landkreis Offenbach), Niestetal (Landkreis Kassel) und Viernheim (Landkreis Bergstraße) zum Einsatz kamen, verschrottet werden. Das heute gefällte Urteil ist jedenfalls als Meilenstein im Hinblick auf die Achtung des Grundsatzes der geheimen Wahl zu betrachten und daher hätten die beiden Hessen aus Kronberg, die diesen Richterspruch mit ihrer Klage erst ermöglichten, eigentlich mindestens das Bundesverdienstkreuz am Bande verdient.
Jörg Krebs
Bericht