09.03.2009
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NPD erstattet Strafanzeige gegen DGB-Chef Stefan Körzell
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Zur Hauptseite wechselnDie jüngsten Verbalinjurien des DGB-Vorsitzenden Hessen-Thüringen, Stefan Körzell, gegen die Nationaldemokraten werden ein juristisches Nachspiel haben. Der Leiter der Rechtsabteilung und Thüringer Landesvorsitzende der NPD, Frank Schwerdt, erklärte, daß die volkstreue Partei noch heute Strafanzeige gegen den Gewerkschaftsfunktionär erstatten werde. Zudem werde überlegt, so Schwerdt, ob man Körzell nicht zusätzlich noch eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung ins Haus flattern lasse. Mehrere Medien hatten über das vergangene Wochenende berichtet, daß Körzell die NPD unter anderem als „kriminelle Vereinigung“ verunglimpft habe.
Der hessische NPD-Landesvorsitzende Jörg Krebs erklärt dazu:
„Hätte Frank Schwerdt oder meine Person derartige Aussagen über den DGB verbreitet, würde ein entsprechendes juristisches Nachspiel ganz sicher auf dem Fuße folgen. Daher begrüße ich die Entscheidung unserer Rechtsabteilung ausdrücklich. Es kann nicht angehen, daß nationale Deutsche in diesem angeblich freiheitlichsten Staat, den es je auf deutschem Boden gab, nach Belieben und pauschal als ‚Kriminelle’ verunglimpft werden können, ohne daß dies für die geistigen Urheber solcher Hetztiraden strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Herr Körzell und Genossen werden jedenfalls einsehen müssen, daß wir Nationaldemokraten uns solche Unverschämtheiten unter gar keinen Umständen gefallen lassen. Es wäre ja auch weiß Gott nicht das erste Mal, daß ein Gewerkschaftsfunktionär von einem ordentlichen bundesdeutschen Gericht wegen einer begangenen Straftat verurteilt würde“, so Jörg Krebs abschließend.
Bericht