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23.03.2009

Lesezeit: etwa 1 Minute

Ermittlungsverfahren gegen NPD-Abgeordneten Jürgen Gansel eingestellt

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Wie erst heute bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Leipzig bereits durch Verfügung vom 27. Februar 2009 das Ermittlungsverfahren gegen den NPD-Landtagsabgeordneten Jürgen Gansel wegen vermeintlicher gefährlicher Körperverletzung nach § 153 Abs. 1 der Strafprozeßordnung eingestellt. Gansel war am Morgen des 17. August 2008 in Leipzig nacheinander von zwei Personen attackiert worden und mußte sich wegen einer Platzwunde am Kopf im Universitätsklinikum behandeln lassen. Weil sich der Angegriffene angeblich mit Pfefferspray zur Wehr setzte, was dieser stets bestritt, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet.

Die „Freie Presse“ hatte am Tag nach dem Zwischenfall unter Berufung auf eine Quelle im Innenministerium das Opfer zum Täter gemacht und eine vor Verdrehungen und Unterstellungen strotzende Geschichte in Umlauf gebracht, die andere Medien unkritisch übernahmen. Jürgen Gansel erklärte zu der Einstellung des Ermittlungsverfahrens, „daß ein weiterer Kriminalisierungsversuch gegen einen NPD-Abgeordneten gescheitert ist. Unsere Gegner in Politik und Medien sollten sich endlich auf die immer beschworene politische Auseinandersetzung mit der nationalen Opposition beschränken anstatt Räuberpistolen in Umlauf zu bringen, die nicht zuletzt ihre eigene Glaubwürdigkeit beschädigen.“

Dresden, den 23.03.2009

Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bericht

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