20.04.2009
Ein Sieg für die Meinungsfreiheit gegen CDU und Staatsanwaltschaft
Am 22. November 2007 erschien auf den Netzseiten der NPD ein Beitrag des sächsischen NPD-Landtagsabgeordneten Jürgen Gansel unter der Überschrift „Die Justiz als Hure der antideutschen Politik“. Darin übte Gansel scharfe Kritik an der bundesdeutschen Rechtspraxis, die Linken, Juden und Ausländern oft ein Höchstmaß an Meinungsfreiheit einschließlich objektiver Verleumdungen und Volksverhetzungen einräumt, während für volkstreue Deutsche die Grenzen der Meinungsfreiheit immer enger gezogen werden. Am Beispiel einer ad acta gelegten Verleumdungsstrafanzeige gegen den Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, der die NPD ungestraft eine "Verbrecher-Partei" nennen durfte, machte Gansel die Aushöhlung der Gewaltenteilung und die fehlende politische Unabhängigkeit der Justiz fest.
Seine Kritik gipfelte in den Worten:
„Wieder einmal hat sich die BRD-Justiz als Hure der antideutschen Politik erwiesen. Juden unterliegen einem weitgehend strafbewehrten Kritikverbot, dürfen gegen volkstreue Deutsche und deren Partei aber hetzen und beleidigen, wie es ihnen paßt. Die ‚Auserwählten’ genießen Sonderrecht.“
Der CDU-Landtagsabgeordnete Günther Schneider, der vor seiner Politikerlaufbahn selber Richter war, fühlte sich beleidigt („Ich lasse mich nicht als Hure bezeichnen!“) und stellte gegen Gansel Strafanzeige wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Verunglimpfung des Staates. Nun lief das Räderwerk der linksgewirkten Staatsanwaltschaft Dresden an. Unter Leitung des früheren DDR-Staatsanwaltes und jetzigen Oberstaatsanwalts Jürgen Schär arbeitete die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift aus und beantragte beim Landtag die Aufhebung der Immunität des NPD-Abgeordneten. Der Landtag hob daraufhin Gansels Immunität mit den Stimmen der Kartellparteien auf. Weil die Dresdner Staatsanwaltschaft durch Gansels Bezeichnung der Justiz als "Hure der antideutschen Politik" den Straftatbestand der „Verunglimpfung des Staates“ und durch die Bezeichnung der Juden als „Auserwählte“ mit „Sonderrecht“ die Straftat der „Volksverhetzung“ für erfüllt ansah, berichteten die Medien genüßlich davon, daß dem Nationaldemokraten im Falle seiner Verurteilung eine Geldstrafe oder sogar eine mehrjährige Haftstrafe drohe. Doch dieser Kriminalisierungsversuch eines NPD-Vertreters durch CDU-Mann Schneider und Staatsanwalt Schär ist furios gescheitert.
Mit Beschluß vom 18. März 2009 erklärte die dritte Große Strafkammer des Landgerichts Dresden, daß sie die Eröffnung des beantragten Hauptverfahrens mangels Straftatbestand ablehnt (Aktenzeichen 3 KLs 205 Js 6440/08). Die Staatsanwaltschaft hätte gegen den Beschluß des Landgerichts zur Nichteröffnung des Verfahrens wegen „Verunglimpfung des Staates“ und „Volksverhetzung“ Beschwerde einlegen können, tat dies aber wohlweislich nicht. Damit ist das Ermittlungsverfahren gegen Jürgen Gansel wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90 a Abs. 1 Nr. 1 StGB eingestellt. Dies ist nichts Geringeres als ein Sieg der Meinungsfreiheit für alle nationalgesinnten Deutschen.
Bericht