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25.04.2009

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WM-Planer-Prozeß: Politisches Urteil vor dem Berliner Amtsgericht

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Der Parteivorsitzende der NPD, Udo Voigt, ist gestern vom Berliner Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Für das Urteil und die Begründung benötigte die Richterin gerade einmal 20 Minuten. Pressesprecher Klaus Beier erhielt ebenfalls sieben Monate und der Rechtsamtsleiter Frank Schwerdt zehn Monate. Auch diese Strafen wurden auf drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Jeder der drei Angeklagten soll 2000 Euro an das Kinderhilfswerk Unicef zahlen.

Wegen des zweiten WM-Planers mit elf Piktogrammen sind die Angeklagten freigesprochen worden. Den drei Angeklagten ist vorgeworfen worden, durch die teilweise Darstellung des ehemaligen Fußball-Nationalspielers Sebastian Deisler den Fußball-Nationalspieler Patrick Owomoyela wegen seiner Hauptfarbe diffamiert und in seiner Ehre verletzt zu haben. Ex-Nationalspieler Owomoyela fühlt sich deshalb angesprochen, weil er auf dem Trikot des abgebildeten Fußballspielers seine ihm zugeteilte Nummer meint, erkannt zu haben.

Die mündliche Begründung des Urteils war nach Meinung von Prozeßbeobachtern widersprüchlich und höchst problematisch. Den Angeklagten wurde ohne weitere Begründung der Vorsatz unterstellt, ganz bewußt den Spieler Owomoyela gemeint zu haben. Schwerdt erhielt deshab drei Monate Haft mehr als die beiden Mitangeklagten, weil er sich in der Verhandlung selbst nicht geäußert hat und in seinem Strafregister mehr als zehn Jahre zurückliegende Vorstrafen verzeichnet sind. Alle drei Angeklagten haben gegen dieses Urteil Rechtsmittel angekündigt. Es bleibt abzuwarten, ob ein derartiges Urteil vor den höheren Gerichten Bestand haben wird.

NPD-Pressestelle
Bericht
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