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08.03.2010

Lesezeit: etwa 1 Minute

Klüngel und Vetternwirtschaft im Hessenlande?

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Mit schweren Vorwürfen gegen Innenminister Volker Bouffier (CDU) wartet die hessische SPD zu Beginn der neuen Woche auf. Wie der hessische Rundfunk berichtet, wirft der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Günter Rudolph, dem Minister Rechtsbruch bei der Vergabe eines hohen Polizeipostens vor. Bouffier hätte seinen CDU-Parteifreund Hans Langecker zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei ernannt, obwohl ihm das der Verwaltungsgerichtshof (VGH) ausdrücklich untersagt habe. In einem VGH-Urteil, das dem hr nach eigenen Angaben vorliegt, heißt es, beim Auswahlverfahren habe der Minister das Recht eines Mitbewerbers auf den chancengleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern verletzt. Langeckers Mitbewerber, Wolfram Ritter, hatte geklagt. Der Vizepräsident der Bereitschaftspolizei wollte Bouffiers Entscheidung zugunsten Langeckers nicht einfach so hinnehmen.


Der VGH gab Ritter Recht und verurteilte das Land Hessen darüber hinaus, die Kosten des Verfahrens alleine zu tragen, da der Innenminister nach Auffassung des Gerichts „grob rechtswidrig“ gehandelt habe. Ein besonderes Geschmäckle bekommt die Angelegenheit auch durch die Ernennung eines weiteren CDU-Mitgliedes zum Vizepräsidenten des Landeskriminalamtes in Hessen. Da dieser Herr allgemein angeblich als „fachlich unerfahren“ gilt, ist ein fader Beigeschmack nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen. Allerdings sind gerade die Sozialdemokraten sicher gut beraten, solche Angelegenheiten nicht zu sehr zu skandalisieren, sind sie es doch, die sich während ihrer Regierungszeit in Hessen immer wieder Vorwürfen ausgesetzt sahen, wonach hochrangige und hochdotierte Posten nicht nach fachlicher Eignung, sondern nach reiner Parteibuchwirtschaft besetzt wurden. Wie der Volksmund so schön sagt: Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen!


Jörg Krebs,
NPD-Landesvorsitzender Hessen  

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