Pressemitteilung
Die ungeklärten Nebeneinkünfte des noch amtierenden Landrats Rolf Gnadl im Wetteraukreis
Unter Tagesordnungspunkt 12 (Drucksachen-Nr. 2006-3048) begehrte die Fraktion der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) in der jüngsten Kreistagssitzung des Wetteraukreises am 06.06.2006 eine Auskunftserteilung über die Haupt- und Nebeneinkünfte des noch amtierenden Landrats Rolf Gnadl im Wetteraukreis.
Mündlich begründet wurde dieser Antrag durch den Abgeordneten Carsten von Waffenstein, der in seiner Rede Landrat Gnadl u.a. vorrechnete, daß bei einer Wahlbeteiligung von 48,3 % und einem erzielten Stimmenanteil von 35,4 % für die SPD noch ganze 17,1 % der Wahlberechtigten für dessen Partei gestimmt hätten, „das sind keine wahrhaften Mehrheiten für einen Landrat!“, so der Abgeordnete.
Es ging bei diesem von der NPD-Fraktion im Kreistag eingebrachten Antrag schlichtweg um eine Offenlegung aller finanziellen Einkünfte des Landrats in ihrer Gesamtheit, denn auch jeder Wähler, ob er Rolf Gnadl nun gewählt hatte oder nicht, besitzt ganz einfach ein Recht, zu wissen, was ein ursprünglich in eine Spitzenposition gehobener Vertreter zusätzlich zu seinen eigentlich vereinbarten Einkünften an Nebeneinnahmen erzielt.
Hierzu zählen auch die Aspekte einer gewissen Unabhängigkeit von reinen wirtschaftlichen Interessen - ein Politiker bekleidet ein Ehrenamt und sollte folglich nicht indirekt käuflich sein - daher auch jener Antrag, dessen Ergebnis die NPD in zukünftig regelmäßig erscheinenden Publikationen auf Kreisebene zu veröffentlichen gedenkt.
Der Abgeordnete bat am Schluß seiner Rede auch um Unterstützung des sogenannten „bürgerlichen Bündnisses“ für diesen eingebrachten Antrag.
Die Gegenrede zu diesem Antrag hielten dann ausgerechnet der Abgeordnete Jörg-Uwe Hahn von der FDP, welcher kurz zuvor noch Landrat Gnadl mit dem einstigen italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi verglichen hatte, sowie der Abgeordnete Michael Rückl von Bündnis90/Die Grünen. Plötzlich stülpte der aus politischer Sicht vorhandene Kontrahent Hahn das Mäntelchen der verbalen Inschutznahme über Landrat Gnadl, denn zum einen besäße dieser Antrag keine „Gesetzeskonformität“ und zum anderen würde „Populismus diesen Antrag ausmachen“. Weiterhin besäßen interessierte Bürger durchaus die Möglichkeit, sich über die Positionen von Nebentätigkeiten des Herrn Gnadl zu informieren, wobei gerade diese Begründung nicht auf den Antrag der NPD-Fraktion zutreffen wollte, denn im Antrag war klar formuliert worden, daß die finanziellen Einkünfte aus Haupt- und Nebentätigkeiten offen gelegt werden sollten, und nicht allein die jeweiligen Positionen in diversen Aufsichtsrats- und sonstigen Posten. Aber zuweilen vermögen Verbrüderungen und Inschutznahmen des politischen Gegners in Form nebulösen Taktierens durchaus auch ihre Erklärung zu besitzen, denn der neu zu wählende Landrat des Wetteraukreises soll sicherlich nicht aus den Reihen der SPD sondern aus dem nach den Kommunalwahlen im März 2006 neu geschmiedeten „bürgerlichen Bündnis“ von CDU, FDP und Freien Wählern kommen, und da galt es bereits in der Zeit vor dessen Nominierung und Wahl einem sicherlich neu zu formulierendem Antrag der NPD zuvor zu kommen, denn schließlich soll dem einen seine Eule auch dem anderen seine Nachtigall sein.
Abgelehnt wurde der Antrag der NPD-Fraktion im Kreistag auf Information der Bürger schließlich auf breiter Basis mit den Stimmen von CDU, FDP, FWG/UWG, Bündnis90/Die Grünen sowie WASG bei Nichtbeteiligung der SPD gegen die Stimmen der NPD.
Eigentlich sollte sich niemand dieser Volksvertreter angesichts der Vernebelung von Nebeneinkünften von gewählten Politikern mehr wundern, daß die Bürger ein derartiges Verhalten zu honorieren wissen - ein von Rolf Gnadl in der 1. konstituierenden Kreistagssitzung am 25.04.2006 noch bejammertes Wahlergebnis von 48,3 % Wahlbeteiligung bei den letzten Kommunalwahlen läßt erahnen, daß die Bevölkerung unter anderem längst begriffen hat, daß Posten und Positionen bei etablierten Systempolitikern begehrt sind - geht es doch dabei nicht um profane Sitzungsgelder sondern um die offerierten finanziellen Näpfe in Form von möglichen Honorierungen für Einflußnahmen aus Wirtschaft und Interessensverbänden.
Man mochte der NPD vielleicht „fehlende Gesetzeskonformität“ und „Populismus“ in der Begründung auf Ablehnung ihres eingebrachten Antrags vorhalten können - der interessierte Bürger wird ein solches Verhalten zu honorieren wissen und bei der nächsten Wahl den „Populisten“ im Kreistag seine Stimme geben - bekanntlich stammt dieser Begriff aus dem lateinischen Wortschatz und bedeutet nichts anderes als „populus - das Volk“. „Volkes Stimmen folglich für Volkes Vertreter im Kreistag der Wetterau!“ - so die Meinung der NPD, für die jene Ablehnung ihres eingebrachten Antrages keine Niederlage sondern vielmehr ein brauchbares Argument zum Verhalten etablierter Politiker bei den nächsten Wahlen sein wird.
» 21.06.2006
Die ungeklärten Nebeneinkünfte des Herrn Gnadl
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