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11.06.2008

Lesezeit: etwa 5 Minuten

Falschinformationen über NPD-Stadtverordneten

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Bericht
In einem Artikel im Kreis-Anzeiger vom 04.06.2008 wurde der Eindruck durch die Überschrift: „Urteil: NPD-Anfrage war volksverhetzend“ bei den Lesern erweckt, dass der Büdinger Stadtverordnete Lachmann eine Straftat mit dem Stellen der Anfrage begangen hätte. Entweder wurde dies aus Unwissenheit geschrieben oder es war wieder einmal Absicht, um die NPD Funktionäre als unfähig und dumm erscheinen zu lassen. Ganz nach der Parole, die Antifaschisten an eine Büdinger Gaststätte sprühten: „Lachmann, Jagsch und Co. isolieren“.

Im Artikel werden zahlreiche Kommentare des Bürgermeisters der Stadt Büdingen wiedergegeben. Aus denen man schnell entnehmen kann, dass er nicht so ganz zu verstehen scheint, was die Mehrheit des Deutschen Volkes und auch die Büdinger möchten, und was nicht.
So sagt er über die Büdinger Gastronomie folgendes: „Aus meiner Sicht haben wir da eine gesunde Struktur.“
Eigentlich müsste auch er schon mitbekommen haben, dass sich viele Deutsche Gastwirte, vor allem aus der Altstadt, sich zurückziehen und dort eine Gettoisierung zu entstehen scheint.

Weiterhin wird im Artikel von Bürgermeister Spamer behauptet: „Die Stadt wäre ohnehin der falsche Adressat für eine solche Anfrage, da die Verwaltung weder gesonderte Daten zur Herkunft von Unternehmen erhebe noch Informationen über mögliche Fördermittel habe. Außerdem gebe es gar keine Veranlassung, über ein solches Thema auch nur nachzudenken.“ Im letzten Artikelabsatz heißt es zu einen gestellten Antrag, worin es um das Absingen des Deutschlandliedes ging, weiter: „ Es ist nicht erkennbar, welchen Nutzen wir als Stadt davon haben und man versucht gezielt, durch Anträge ein Ausländerfeindbild aufzubauen.“

Das man bei Anfragen auch bei den Ämtern und Stellen im Wetteraukreis nachfragen könnte, um die gestellten Fragen dennoch beantwortet zu bekommen, kommt dem lieben Herrn Spamer nicht in den Sinn. Auch gibt es hierfür Mitarbeiter in der Verwaltung, die sicherlich besser über den Ablauf informiert sind, als der Büdinger Rathaus-Chef.
Des Weiteren tritt die NPD, ob es den etablierten Systemfaschisten passt oder nicht, für eine Volksgemeinschaft ein. Das Deutsche Volk war einst, im Jahre 1841 als Hoffmann von Fallersleben die Hymne schrieb, ein zerbrochenes und geteiltes Volk. Dies gilt zu einen und da die Parlamentsvertreter eine gewisse Vorbildfunktion im Volk haben sollten, muss dies zur Pflicht gehören.

Schlauer wäre von dem Bürgermeister Spamer gewesen, dieser hätte einfach so auf die abgesetzten Anfragen geantwortet, wie sonst üblich auch. Wie z.B. „solche Listen gibt es nicht, diese Informationen liegen der Verwaltung nicht vor oder wenden Sie sich an ein anderes Amt.“ Fakt ist eben:
Das wenn Anfragen von den NPD Vertretern gestellt werden, diese dann nur unzulänglich von den Befragten beantwortet werden, so dass die NPD Vertreter keine großartigen neuen Erkenntnisse daraus erhalten.
Weiter steht im Artikel des Kreis-Anzeigers, was auch bereits in einem Artikel der Frankfurter Rundschau letzter Woche stand, dass „vor allem in Büdingen Anträge gestellt werden, die schon in anderen Parlamenten gestellt wurden, auch dort wortgleich gestellt werden“.
Jetzt stellt sich die Frage, macht es Anträge schlechter, wenn sie in verschiedenen Parlamenten von den Parlamentsvertretern gestellt werden, oder nutzen diese sich ab?

Zum letzten Absatz im Artikel ist anzumerken, dass lediglich im Antragstext stand, Stadt Büdingen und in der Begründung stand richtigerweise Stadt Butzbach. Selbstverständlich ist dieser Antrag schon in mehreren Parlamenten gestellt worden.
Solch kleine Fehler sind jeder Partei schon passiert, wobei es nur bei Berichten über die Nationaldemokraten in der Zeitung steht und bei anderen Parteien unter den Tisch fällt.

Auch weiß jeder, dass man als Geringverdiener oder Hartz4-Empfänger Prozesshilfekosten zumindest vor dem Prozess beantragt. Ob man diese nun genehmigt bekommt, ist eine andere Sache. Im Artikel wird es dem Antragsteller noch zum Vorwurf gemacht.
Der Presse ist eben nichts zu dreckig, wenn es um das Niedermachen von Nationalisten geht.
Die Büdinger Wählerinnen und Wähler werden sicherlich mit ihrer Stimme für die Nationaldemokraten eine geeignete Quittung den Lügen und Falschmeldungen über Lachmann und dessen Partei erteilen.

Der Kreis-Anzeiger erhielt nach diesem Artikel vom Rechtsanwalt des Stadtverordneten Lachmann ein Schreiben. Dies beinhaltete folgenden Text:

Die, darin enthaltene Aussage, ist nicht wahr. Richtig ist, dass das Landgericht Gießen die Auffassung vertreten hat, die Äußerung des Stadtverordneten Ulrich Engler, in denen er behauptet habe, die NPD Anfrage würde den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, würde dem Grundrechtschutz des Art. 5 GG unterfallen. Der Prozessbevollmächtigte des Herrn Engler hat darüber hinaus ausgeführt, dass seine Äußerung, die Anfrage des NPD Stadtverordneten, meines Mandanten, Herrn Daniel Lachmann, sei Volksverhetzung, aus dessen Laienhaften Bild des § 130 StGB, der Volksverhetzung, entstanden sei. Eine tatsächliche juristische Wertung wollte dies nicht haben.

Nach alledem ist ihr Artikel, der die Anfrage als volksverhetzend bezeichnet und darüber hinaus unwahr darstellt, dass dies in einem Urteil festgestellt worden ist, objektiv falsch.
Ich habe Sie daher Namens und in Vollmacht meines Mandanten aufzufordern, eine entsprechende Richtigstellung an gleicher Stelle vorzunehmen. Tatsächlich hat es, im Rahmen des Prozesshilfeprüfungsverfahrens, das heißt ohne ordentliches Verfahren, das mit Urteil abschließt, im Rahmen eines Beschlusses die Zurückweisung des Prozesshilfeantrages gegeben. Nicht aber deswegen, weil die erkennende Kammer des Landgerichtes Gießen die Auffassung vertreten hat, die Anträge des Herrn Daniel Lachmann seien volksverhetzend, sondern, wie ausgeführt, die erkennende Kammer davon ausging, dass die Äußerung des Stadtverordneten Engler unter den Schutz des Art. 5 GG fallen würden und deswegen dem Stadtverordneten Daniel Lachmann kein Unterlassungsanspruch zustehen würden.

Ich habe Ihnen, Namens und ich in Vollmacht meines Mandanten Frist bis zum 16.05.2008
An gleicher Stelle eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Sollte dies nicht geschehen, bin ich gehalten unverzüglich gerichtliche Schritte einzuleiten.
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