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18.04.2008

Lesezeit: etwa 1 Minute

Es bleibt dabei: Der NPD-Bundesparteitag findet in Bamberg statt

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Bericht
Der Bundesparteitag der NPD wird wie geplant am 24. und 25. Mai 2008 im oberfränkischen Bamberg stattfinden können. Wie schon zuvor das Verwaltungsgericht Bayreuth hat jetzt auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der NPD Recht gegeben. Der Parteitag wird im Hegelsaal der Konzert- und Kongreßhalle der Stadt durchgeführt.

Bei der Konzert- und Kongreßhalle handele es sich um eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bamberg, die allen politischen Parteien zur Verfügung gestellt werden müsse, betonten die Richter. Das Versagen der Nutzung durch die NPD könne auch nicht durch die Befürchtung gewalttätiger Gegendemonstrationen gerechtfertigt werden. Es sei Aufgabe der Sicherheitsbehörden, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.

Die NPD-Rechtsabteilung hat in der vergangenen Woche den Bürgermeister von Bamberg, Andreas Starke, auf die Rechtswidrigkeit des Einspannens von Bediensteten der Stadtverwaltung hingewiesen und deswegen beantragt, im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes Personal und Sachmittel der Stadt auch für die Darstellung der politischen Ansichten der NPD zur Verfügung zu stellen.

Auf der offiziellen Internetseite der Stadt Bamberg wird weiterhin angekündigt, daß Frau Ulrike Siebenhaar vom Bürgermeisteramt ebenso für die Koordination der privaten Gegenaktionen eingesetzt wird wie die Pressestelle der Stadt. Bisher hielt es Herr Starke nicht für nötig, das Schreiben der NPD zu beantworten.

Die NPD ist nun gespannt, wie sich Starke nach der letzten gerichtlichen Entscheidung, die nicht anfechtbar ist, verhält.
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