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05.02.2010

Lesezeit: etwa 1 Minute

NPD unterstützt SPD-Verfassungsklage gegen die Landesregierung

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Mit Schreiben vom 4. Februar 2010 hat die NPD Saar beim Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ihren Beitritt zur Verfassungsklage der SPD gegen die Landesregierung erklärt. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die CDU-Landesregierung mit ihrer umfangreichen Anzeigenkampagne „DER MINISTERPRÄSIDENT informiert“ und der Versendung einer Wahlwerbebeilage zu den Gehaltsabrechnungen von 30.000 Angehörigen des öffentlichen Dienstes gegen ihre Pflicht zur parteipolitischen Neutralität verstoßen und die übrigen Parteien in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt hat.


Frank Franz

Der Landesvorsitzende Frank Franz erklärte im Anschluss an die Einreichung der Beitrittserklärung:

"Es kommt nicht alle Tage vor, aber in diesem Falle bin ich mit der SPD einer Meinung. Es ist eine Unverschämtheit, dass die CDU-geführte Landesregierung 65.000,00 Euro aus der Staatskasse benutzt, um Anzeigenkampagnen über ihre angeblichen Erfolge zu schalten. Wahlkampf auf Steuerzahlerkosten ist eindeutig verfassungswidrig. Es ist daher das Gebot der Stunde, eine solche schamlose Selbstbedienungsmentalität an den Pranger der Öffentlichkeit zu stellen, damit bei der nächsten Landtagswahl nicht mehr mit gezinkten Karten gespielt wird.

Die NPD Saar begrüßt daher das von Seiten der SPD eingeleitete Organstreitverfahren und möchte die diesbezüglichen Bemühungen der saarländischen Sozialdemokraten mit ihrem Verfahrensbeitritt unterstützen. Aus diesem Grunde hat mich der Landesvorstand der NPD Saar beauftragt, schnellstmöglich einen entsprechenden Schriftsatz auszuarbeiten. Dieser wurde gestern zusammen mit einem Antrag auf Akteneinsicht bei Gericht eingereicht."

Die SPD darf sich jederzeit und gerne mit der Geschäftsstelle der NPD Saar in Verbindung setzen, um die Koordinierung der gemeinsamen Prozessstrategie, insbesondere im Hinblick auf die in Kürze stattfindende mündliche Verhandlung, zu besprechen.

Quelle: www.npd-saar.de
 

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