01.03.2010

Frankfurt – Anfrage „Sozialleistungen nach Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)“


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Nach offizieller Auffassung etwa der Sächsischen Staatsregierung sollen Leistungen an Asylbewerber bargeldlos, d. h. mittels Magazinversorgung, Chipkarten- oder Wertgutscheinsystem gezahlt werden, um keine weiteren  „Zuwanderungsanreize“ zu schaffen. In Sachsen wird diese Regelung „Sachleistungen vor Bargeld“ nun zunehmend mittels sogenannter „Ausnahmegenehmigungen“ durch die Landkreise und kreisfreien Städte unterlaufen. D. h., daß die Versorgung der Asylbewerber mittlerweile fast ausnahmslos mittels Bargeld erfolgt.

In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:

1. Wie viele Personen erhielten in den Jahren 2008 und 2009 in Frankfurt Leistungen nach Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)?

2. In wie vielen Fällen wurden diese Leistungen bargeldlos gezahlt (Stichwort „Sachleistungen vor Bargeld“)?

3. Wurden in den Jahren 2008 und 2009 auch in Frankfurt sogenannte „Ausnahmegenehmigungen“ erteilt, woraufhin einzelne Asylbewerber mittels Bargeld und nicht mittels Sachleistungen versorgt wurden?

4. Falls ja, wie viele und aus welchem Grund wurden solche „Ausnahmegenehmigungen“ in der Regel erteilt?

5. Welche Firmen sind in Frankfurt im Bereich der Verpflegung von Asylbewerbern mittels Sachleistungen nach Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) tätig?

6. Welche Verpflegungssysteme kamen in den Jahren 2008 und 2009 in Frankfurt zur Anwendung (Magazinversorgung, Chipkarten- oder Wertgutscheinsystem)?

7. Welche Erfahrungen hat die Stadtverwaltung mit den verschiedenen Verpflegungssystemen gemacht?  

NPD im Frankfurter Römer

Jörg Krebs
Stadtverordneter

www.npdimroemer.de




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