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06.05.2010

Lesezeit: etwa 1 Minute

Staatsanwaltschaft Dresden: Sächsischer CDU-Fraktionsvize Clemen beleidigte den NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel

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Verfassungsgericht verhandelt Ende Mai NPD-Organklagen gegen Ordnungsrufe

Wie die Staatsanwaltschaft Dresden jetzt mitteilte, hat der stellvertretende Vorsitzende der sächsischen CDU-Fraktion, Robert Clemen, während der 5. Plenarsitzung des Sächsischen Landtags am 9. Dezember 2009 den Straftatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB erfüllt.

Anläßlich einer Rede des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel gegen die dreisten Diätenerhöhungspläne der sächsischen Blockparteien hatte der offenbar überforderte Clemen mehrmals laut und deutlich "Du Penner" in den Plenarsaal gerufen, woraufhin Apfels Rechtsanwalt Strafanzeige erstattete.


Holger Apfel, MdL

Im Ergebnis ihrer Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft fest, daß sich CDU-Clemen eines Schimpfwortes bedient und den NPD-Fraktionsvorsitzenden damit beleidigt habe. Aufgrund einer Sonderregelung in Artikel 55 Absatz 1 der Sächsischen Verfassung (der sogenannten Indemnität) dürfen Landtagsabgeordnete jedoch trotz erwiesener Beleidigung nicht bestraft werden.

Landtagsvizepräsidentin Andrea Dombois (CDU), die in der 5. Sitzung den Vorsitz führte, wollte selbst nachträglich ihrem Fraktionskollegen Clemen nicht einmal einen Ordnungsruf erteilen, was nach der Geschäftsordnung des Landtages möglich gewesen wäre und gegen NPD-Abgeordnete auch schon praktiziert wurde.

Unterdessen haben mehrere NPD-Abgeordnete vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof Organklage wegen aus ihrer Sicht ungerechtfertigt erteilten Ordnungsrufen erhoben. So hatte Landtagsvizepräsidentin Dombois in der 4. Sitzung am 12. November 2009 dem NPD-Abgeordneten Winfried Petzold einen Ordnungsruf erteilt, weil er den alliierten Bombenangriff auf Dresden am 13. Februar 1945 als "anglo-amerikanischen Vernichtungsexzeß" bezeichnet hatte. Der Verfassungsgerichtshof hat in diesem Fall sowie für Klagen der Abgeordneten Holger Apfel und Andreas Storr für den 28. Mai 2010, 10.00 Uhr, einen Termin für eine mündliche Verhandlung anberaumt.

Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

Quelle: www.npd-fraktion-sachsen.de




 

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