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07.05.2008

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Rauchverbot in Kneipen: Die Wandlung einer Ministerin

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Bericht
Vor nur einem Jahr noch feierte die hessische CDU - und allen voran Sozialministerin Silke Lautenschläger - das sogenannte Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) als eine Art Meilenstein für den Schutz der Gesundheit eines Großteils der Bürgerinnen und Bürger des Landes. Alle Warnungen bezüglich der existenzbedrohenden Auswirkungen dieses unternehmerfeindlichen Machwerks wurden als unzutreffend abgetan und der Schutz nichtrauchender Bürgerinnen und Bürger als über diesen Partikularinteressen stehend hervorgehoben.

Die Masse der Kritiker des seinerzeit unter Federführung des Lautenschläger-Ministeriums erlassenen Gesetzes betonte noch vor dessen Verabschiedung im hessischen Landtag, daß die Intention durchaus richtig und wichtig sei. Allerdings sei der verabschiedete Gesetzestext insofern fehlerhaft, als er es den Wirten sogenannter Einraumkneipen, Lokale mit nur einem Gastraum, die keine Möglichkeit haben getrennte Raucherbereiche zu schaffen, nicht zugesteht, selbst darüber zu entscheiden, ob sie eine reine Raucherkneipe oder eine Nichtraucherkneipe führen wollen. Die hessischen Nationaldemokraten bezeichneten das Gesetzeswerk daher von Anfang an als Generalangriff auf die unternehmerische Freiheit und machten die entsprechende Änderung des HessNRSG zu einem Bestandteil ihres Landtagswahlprogrammes.

Konkret forderte die hessische NPD Entscheidungsfreiheit insbesondere für Wirte der vorgenannten Einraumkneipen und die Möglichkeit der besonderen Kennzeichnung dieser Kneipen. Die NPD im Frankfurter Rathaus Römer brachte bereits im März 2007 einen entsprechenden Antrag (http://www.npdfrankfurt.de/Netzseiten/index.php?option=com_content&task=view&id=72&Itemid=95) im Stadtparlament ein, der den Magistrat der Stadt auffordern sollte, im Sinne einer Lockerung des rigiden Gesetzes, welches zu diesem Zeitpunkt ja noch gar nicht verabschiedet war, auf die hessische Landesregierung einzuwirken. Dieser Antrag wurde von der CDU, genauso wie von den Liberalen im Frankfurter Stadtparlament geschlossen abgelehnt.

Eine Reihe von Wirten in der ganzen Bundesrepublik klagten gegen die einzelnen Landesgesetze und inzwischen gewährten mehrere Landesverfassungsgerichtshöfe betroffenen Wirten einstweiligen Rechtsschutz. Wie es in der Entscheidung etwa der Rheinland-Pfälzer VGH-Richter hieß, beeinträchtige das Rauchverbot Betreiber kleiner Kneipen stärker als die Besitzer von Gaststätten, die Raucherräume einrichten könnten. Ob diese "gravierende Ungleichbehandlung" gerechtfertigt sei, werde das Gericht später im Hauptsacheverfahren klären. Die Gastronomen argumentieren, das Gesetz verletze ihre Berufsfreiheit und ihr Eigentumsrecht. Mindestens 80 Prozent der Stammkunden seien Raucher.

Nachdem nun die Hessen-CDU bei der zurückliegenden Wahl herbe Stimmenverluste zu verzeichnen hatte, besinnt sich auch ihre Sozialministerin plötzlich eines Besseren und scheut sich auch nicht davor, die Argumente zu übernehmen, die sie selbst noch vor wenigen Monaten als haltlos bezeichnete. Am besten wird die Metamorphose der Nichtraucherschutzministerin in der folgenden Aussage deutlich: "Hessens Wirte dürfen nicht die Benachteiligten sein", weshalb sie nun im Hessischen Landtag Ausnahmen für inhabergeführte Einraumkneipen vorschlagen will. Die hessische NPD meint: Bravo, Frau Lautenschläger - lieber eine späte Erkenntnis, als gar keine!

Jörg Krebs
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