09.05.2008
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Wiesbaden als Bollwerk gegen die Versammlungsfreiheit?
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Zur Hauptseite wechselnBericht
Die hessische NPD wird eine Ungleichbehandlung auf keinen Fall hinnehmen
Frankfurt - Die Stadtvorderen in der hessischen Landeshauptstadt bekommen es angesichts der jüngsten Aktivitäten der Wiesbadener Nationaldemokraten offenbar langsam mit der Angst zu tun. Nachdem die Stadt dem örtlichen NPD-Kreisverband die Nutzung eines Raumes im Bürgerhaus Kastel am 08. Februar für den 31. Mai bereits zugesagt hatte, versucht man nunmehr, mit haltlosen Begründungen eine Rolle rückwärts hinzulegen.
Der hessische NPD-Landesvorsitzende Jörg Krebs erklärt dazu: "Wir hessischen Nationaldemokraten werden die fadenscheinigen Manöver der Stadt Wiesbaden genauso wenig hinnehmen, wie wir es in der Vergangenheit zuließen, daß kommunale Institutionen das grundgesetzlich garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit auszuhebeln versuchten. Wenn nun Monate nach Nutzungszusage durch die Stadt Wiesbaden u. a. das reichlich abgeschmackte Argument einer möglichen Konfrontation mit linksextremen Gegendemonstranten ins Feld geführt wird, dann ist das geradezu lächerlich. Tatsache ist doch, daß die linke Gegendemonstration wesentlich später angemeldet wurde, als die Saalveranstaltung der NPD, also sollte die Stadt besser diese Zusammenrottung latent gewaltbereiter Chaoten verbieten, anstatt rechtstreuen Bürgerinnen und Bürgern ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte beschneiden zu wollen. Wenn es zu Ausschreitungen kommen sollte, dann werden diese von den linksextremen Gegendemonstranten ausgehen, ein Grund mehr, die Gegendemo zu verbieten oder zumindest an den Stadtrand zu verbannen. Die hessische NPD wird jedenfalls den Rechtsweg komplett ausschöpfen und wir sehen einer juristischen Auseinandersetzung äußerst gelassen entgegen, da vor allem die jüngsten Gerichtsurteile eine eindeutige Sprache zugunsten der Versammlungsfreiheit sprachen. Wir Nationaldemokraten haben gegen das geplante Verbot einer Veranstaltung in Kostheim geklagt und gewonnen, wir werden auch im Hinblick auf die Widerrufs-Entscheidung der Stadt für den 31. Mai in Mainz-Kastel klagen und gewinnen."
Frankfurt, den 10.05.2008
Bericht