15.05.2008
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Abgeschobene Kurdenfamilie: Bouffier hat Recht!
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Zur Hauptseite wechselnBericht
Während immer mehr Deutsche in Hessen nicht mehr wissen, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen, immer mehr deutsche Kinder in Armut leben müssen und Rentnerinnen und Rentner nach lebenslanger harter Arbeit mit einem Trinkgeld abgespeist werden, balgen sich die steuergeldfinanzierten Polit-Bonzen der SPD/Grüne/SED-Linke um das Schicksal einer siebenköpfigen Kurdenfamilie, die längst in ihre Heimat zurückgeführt wurde. Natürlich sind die sechs Kinderlein durch ihren 14jährigen "geduldeten" (!) Aufenthalt in der Bundesrepublik so gut "integriert", daß es unmenschlich gewesen sei, sie nach Hause zu schicken. Der Linksblock im Landtag fordert daher deren Rückkehr.
Rückendeckung für diese Forderung bekommen die Linksparteien dabei ausgerechnet vom Frankfurter Verwaltungsgericht, welches im März urteilte, daß die im Februar 2007 abgeschobene kurdische Frau und ihre sechs minderjährigen Kinder trotz abgelehnter Asylanträge wieder nach Deutschland zurückkehren können. Das Gericht verpflichtete den Main-Kinzig-Kreis, der Familie eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen (Az: 1 E 831/07). Schließlich könne den gut integrierten Kindern nicht angelastet werden, daß ihre Eltern wirtschaftlich und sozial nicht integriert seien, argumentierten die Richter.
Da dies eine neue Qualität der Duldung von abgelehnten Asylbewerbern darstellt, ist Innenminister Volker Bouffier (CDU) sicher gut beraten, wenn er nun auf einer höchstrichterlichen Entscheidung besteht. Falls das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichtes nämlich Bestand hätte, müßte künftig nicht mehr beachtet werden, wie sich die Eltern in Deutschland verhalten haben. Dies würde bedeuten, daß weitere Hunderttausende abgelehnter Asylbewerber dann nicht mehr abgeschoben werden könnten, wenn sie, und vor allem ihre Kinder, seit längerer Zeit geduldet in Deutschland leben und von irgendwelchen linkslastigen Integrationsaposteln für "gut integriert" erklärt werden.
Wenn nun der SPD-Abgeordnete Christoph Degen fordert, daß "Gerade das Land Hessen gut daran täte, nach dem vergangenen Wahlkampf auch einmal positive Beispiele gelungener Integration in den Vordergrund zu stellen", was durch die Respektierung des vorliegenden Urteils durch Bouffier geschehen könne, dann ist dem nur noch hinzuzufügen, daß doch gefälligst all jene, die derartige Forderungen erheben, dann aber auch für die Versorgung und Unterbringung dieser Leute mit eigenen finanziellen Mitteln aufkommen sollen. Genug Geld haben die hochbezahlten Damen und Herren Landtagsabgeordneten ja allemal. Daß die zunehmend von Armutslöhnen und Hartz-IV betroffenen Deutschen weiterhin die Eine-Welt-Phantastereien linker Polit-Bonzokraten - mit ihrer gutmenschlichen Fassade - finanzieren sollen, ist schlichtweg ein Skandal und daher abzulehnen.
Jörg Krebs
Bericht