28.05.2008
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Saalveranstaltung am 31. Mai: NPD klagt gegen Versammlungsverbot
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Gegen das am gestrigen Tag vom Verwaltungsgericht Wiesbaden gefällte Urteil zugunsten der Stadt Wiesbaden hat die NPD bereits Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt. Hintergrund ist der Widerruf einer gegenüber der NPD bereits erteilten Genehmigung, am 31. Mai im Bürgerhaus von Mainz-Kastel eine Saalveranstaltung durchführen zu dürfen.
Der NPD-Landesvorsitzende Jörg Krebs erklärt zu dem Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichtes: „Die Verwaltungsrichter scheinen die Sachlage offenbar nicht klar erkannt zu haben, denn sonst müßte ihnen aufgefallen sein, daß Störungen der Firmungsfeier in der St.-Georg-Gemeinde ganz sicher nicht von den Nationaldemokraten ausgehen werden, sondern allenfalls von den linksextremen Chaoten des „Bündnis gegen Rechts“. Wenn die Verwaltungsrichter nun genau dahingehend argumentieren, dann könnte man in der Tat Zweifel an deren Unabhängigkeit, bzw. an deren Fähigkeit unparteiisch zu urteilen, bekommen. Die hessischen Nationaldemokraten sind jedenfalls zuversichtlich, daß der Kasseler Verwaltungsgerichtshof weitaus kompetentere und wirklich unparteiische Richterinnen und Richter aufzuweisen hat, die das grundgesetzwidrige Versammlungsverbot der Wiesbadener Rathaus-Clique in der Luft zerreißen werden. Die NPD wird aber in jedem Fall den Rechtsweg komplett ausschöpfen und sich nötigenfalls bis nach Karlsruhe durchklagen.“
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