25.06.2008
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Hessen-NPD verurteilt Richterspruch gegen Marcel Wöll
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Zur Hauptseite wechselnBericht
Der Landesverband der hessischen Nationaldemokraten zeigt sich über den Richterspruch gegen seinen ehemaligen Vorsitzenden Marcel Wöll entsetzt und verurteilt den Laissez faire-Umgang der Richter mit Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Der NPD-Landesvorsitzende und Frankfurter Stadtverordnete Jörg Krebs erklärt dazu: „Man kann die Aussagen meines Vorgängers aus meiner Sicht inhaltlich bewerten wie man will; Fakt ist, daß durch die Verurteilung Marcel Wölls nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung ad absurdum geführt wurde, sondern daß selbst Abgeordnete künftig in ihrer Freiheit dahingehend eingeschränkt werden, daß sie sich jedes Wort zwei Mal überlegen müssen, bevor sie es aussprechen. Wenn nun im Eifer des parlamentarischen Gefechtes Worte fallen, die man unter ‚normalen’ Umständen so nicht gewählt hätte, oder man Worte aus einem Manuskript nicht ad litteram wiedergibt, dann werden gewählte Volksvertreter von der Justiz in den Kerker geschleift und die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger qua Richterspruch negiert. Diese Verhältnisse unterscheiden sich kaum noch von jenen, die in der veröffentlichten Meinung gemeinhin als ‚diktatorisch’ bzw. ‚undemokratisch’ bezeichnet werden. Die Bundesrepublik ist seit langem auf gutem Wege eine Gesinnungsdiktatur zu werden, das Gießener Urteil gegen Marcel Wöll ist daher nur ein weiterer und zudem skandalöser Mosaikstein.“
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