18.07.2008
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Mehr Demokratie wagen - Ja zu Volksentscheiden und -Abstimmungen!
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Zur Hauptseite wechselnBericht
Eine Forderung, die die NPD bereits seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts regelmäßig erhebt, scheinen ausgerechnet die hessischen Grünen nunmehr aufgreifen zu wollen. Die Hürden für Volksbegehren sollen deutlich gesenkt und den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen damit mehr Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. Nach den Vorstellungen der Grünen soll es künftig ausreichen, wenn ein Zehntel und nicht wie bisher ein Fünftel der Wahlberechtigten ein Volksbegehren per Unterschrift unterstützen. Außerdem soll auch die Zulassung eines Volksbegehrens in Zukunft demokratischer gehandhabt werden als bisher. Sind derzeit die Unterschriften von drei Prozent der hessischen Wahlberechtigten innerhalb von 14 (!) Tagen beizubringen damit ein Volksentscheid überhaupt zugelassen werden kann, so soll in Zukunft ein Prozent genügen, das dann in einer deutlich verlängerten Frist von drei Monaten zu akquirieren wäre.
Alles in allem ein durchaus begrüßenswerter Vorstoß, der allerdings an manchen Stellen immer noch zu hohe Hürden für die Wahrnehmung verfassungsmäßiger Rechte der Bürgerinnen und Bürger des Landes Hessen beibehält. Ein weiterer Vermutstropfen ist die Tatsache, daß selbst ein erfolgreiches Volksbegehren dem Landtag lediglich einen Gesetzentwurf vorlegt, den dieser dann mit Mehrheit auch beschließen muß. Bei besonders brisanten Themen wird dann keine Zustimmung durch die Vertreterinnen und Vertreter der Blockparteien erfolgen, was wiederum den zuvor durch das Volk geäußerten Willen ad absurdum führt. Somit steht, bei aller Euphorie, zu befürchten, daß die Etablierten (und hierzu zählt eben auch die grüne Partei) sich lediglich ein effektives "Publicity"-Instrument schaffen wollen, das sie dann nach Bedarf - beispielsweise mittels ferngesteuerter "Bürgerinitiativen" - anwenden, um sich im Landesparlament als besonders bürgernah profilieren zu können.
Zunächst aber muß in dieser Angelegenheit die hessische Landesverfassung durch den Landtag geändert werden, was wiederum durch eine Volksabstimmung bestätigt werden müßte. Bevor die herrschende politische Klasse allerdings das Volk wirklich freiwillig eine Entscheidung fällen läßt, fließt noch viel Wasser den Main hinunter.
Jörg Krebs
Bericht