01.08.2008
Lesezeit: etwa 2 Minuten
Bundesverfassungsgericht: Rauchverbot in Eckkneipen ist verfassungswidrig!
»
Zur Hauptseite wechselnBericht
Nun ist es amtlich: Die Nichtraucherschutzgesetze der Länder verstoßen in Teilen gegen das Grundrecht auf freie Berufsausübung. Nach dem am Mittwoch ergangenen Urteil des höchsten bundesdeutschen Gerichtes werden insbesondere kleine Eckkneipen, die aufgrund einer zu geringen Größe keine separaten Raucherräume schaffen können, gegenüber jenen in unzulässiger - verfassungswidriger - Weise benachteiligt, die diese Sonderregelung der meisten Landes-"Nichtraucherschutzgesetze" (mit Ausnahme Bayerns, das ein generelles Rauchverbot verhängte) nutzen können. Damit waren die Klagen dreier betroffener Wirte aus Baden-Württemberg und Berlin in Karlsruhe zunächst erfolgreich. Das Gericht ordnete zugleich an, daß die entsprechenden Landesgesetze bis 2009 neu geregelt werden müßten, wies aber gleichwohl darauf hin, daß nur ein generelles Rauchverbot - ohne jedwede Ausnahmen - eine dauerhafte Lösung sei.
Nach dieser neuerlichen höchstrichterlichen Rüge kündigte die hessische CDU bereits an, sich für eine rasche "Anpassung" des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes (HessNRSG) an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes einsetzen zu wollen. Interessant ist diese Ankündigung vor allem deshalb, weil es eben die CDU-Alleinregierung war, die das verfassungswidrige Gesetz ins Leben rief. Nach dem ebenfalls verfassungswidrigen Gesetz über die Erhebung von Studiengebühren war dies nun der zweite Fall binnen kürzester Zeit, indem der hessischen CDU von höchstrichterlicher Seite eine latente verfassungsfeindliche Grundhaltung nachgewiesen werden konnte. Damit wäre es eigentlich höchste Zeit, ein Parteiverbotsverfahren gegen die Union und ihre Helfershelfer anzustrengen! Unterdessen hat das hessische Sozialministerium eine Empfehlung an die Ordnungsämter der Kommunen ausgesprochen, die vorsieht, das Rauchen in Einraumkneipen mit einer Grundfläche bis 75 qm und ausdrücklicher Kennzeichnung als "Raucherkneipe" künftig zu tolerieren.
Die NPD meint: Das hätte man auch billiger haben können, wenn man seitens der Landesregierung Roland Kochs (CDU) von vornherein auf gleichlautende Forderungen etwa des Gaststättenverbandes gehört und nicht selbstherrlich Unrecht zu Recht erklärt hätte. Wir hessischen Nationaldemokraten stellen uns nach dem Urteil von Karlsruhe jedenfalls die Frage, was wird eigentlich aus jenen Wirten, die das verfassungswidrige CDU-Gesetz nicht überlebt haben; werden sie nun entsprechend entschädigt, oder werden ihre Fälle als "Kollateralschäden" ad acta gelegt?
Jörg Krebs
Bericht