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11.09.2008

Lesezeit: etwa 1 Minute

Unfaßbar, aber wahr: Illegale bekommen Schulunterricht!

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Bericht
Mit den Worten "Wir begrüßen, daß die Mehrheit des Kulturpolitischen Ausschusses unsere Auffassung teilt, wonach alle Kinder ein Recht auf Schulbildung haben, ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus in Hessen", bejubelte die schulpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dorothea Henzler, den Beschluß des Kulturpolitischen Ausschusses des Landtags, einen entsprechenden FDP-Antrag anzunehmen der vorsieht, Kindern von illegal in die Bundesrepublik eingereisten Ausländern auf Kosten des deutschen Steuerzahlers Schulunterricht zu erteilen. Damit wird das geltende Recht praktisch ad absurdum geführt. "Ganz besonders wichtig sei es, daß die Schulleiter von ihrer Pflicht entbunden würden, Kinder, die ohne gültigen Aufenthaltsstatus ihre Schule besuchten, zu melden. Wir wollen nicht, daß Schulleiter zum verlängerten Arm der Polizei gemacht werden. Alle Kinder sollen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus angstfrei eine Schule in Hessen besuchen können, wie es auch in den meisten anderen Bundesländern der Fall ist", erklärte die FDP in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung ferner.

In eine allgemein verständliche Sprache übersetzt heißt dies, Beamte des Landes Hessen werden qua Parlamentsbeschluß ermächtigt, gegen geltende Gesetze zu verstoßen und sich zum Komplizen von Straftätern zu machen. Denn eines gilt doch wohl nach wie vor: Die illegale Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist eine Straftat und nicht nur jeder Beamte, sondern jede Bürgerin und jeder Bürger hat nun einmal die Pflicht, die Polizei zu verständigen, wenn ihr bzw. ihm eine Straftat bekannt wird. Die Liberalen haben mit ihrem Antrag also erreicht, daß ausländische Straftäter in Hessen einem geringeren Verfolgungsdruck ausgesetzt sind, als bisher. Dies konterkariert nicht nur die Arbeit der Polizei, sondern steht übrigens auch im Widerspruch zum Rahmenbeschluß des Europäischen Rates vom 28. November 2002, betreffend die Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens für die Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt (Amtsblatt L 328 vom 5. Dezember 2002) der unter anderem feststellt: "Die Mitgliedstaaten (der EU Anm.) erachten folgende Handlung(en) als strafbar: die direkte oder indirekte Beihilfe zur illegalen Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen." Die hessischen Schulleiter werden durch den FDP-Antrag eben genau zu einer solchen strafbaren Handlung ermächtigt.

Jörg Krebs
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