22.10.2008
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Fuldaer Demo-Verbot: „Selbstverständlich wird die hessische NPD klagen, und: gewinnen!“
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Mit stoischer Gelassenheit reagieren die hessischen Nationaldemokraten auf die heute ergangene Verbotsverfügung der Stadt Fulda für die NPD-Demonstration am 8. November des Jahres. Die hessische NPD wird die Verfügung, wie bereits im Vorfeld angekündigt, auf jeden Fall juristisch anfechten.
Der NPD-Landesvorsitzende Jörg Krebs erklärt dazu:
„Es ist im Grunde immer dasselbe: kommunale Entscheidungsträger, die in den seltensten Fällen mit der geltenden Rechtslage vertraut sind, versuchen an der volkstreuen NPD ihr gutmenschliches Mütchen zu kühlen und fallen dabei in 99 Prozent der Fälle bitterböse auf die Nase. Wenn die immer gleichlautenden Verbotsverfügungen nicht letzten Endes zur Verschwendung von Steuergeldern führen würden, da sie in aller Regel von den Verwaltungsgerichten aufgehoben werden, was wiederum zu eigentlich vermeidbaren Kosten für die unterlegene Seite – die Kommunalverwaltung – führt, dann würden wir Nationaldemokraten diese sattsam bekannte Vorgehensweise unter der Kategorie ‚gelesen, gelacht, gelocht’ abheften. Leider sieht die Wirklichkeit etwas anders aus. Wenn nun der Fuldaer Oberbürgermeister Gerhard Möller meint, der NPD das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 8 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland streitig machen zu müssen, dann reiht er sich damit in eine lange Reihe von Gesinnungsgenossen ein, die ebenfalls meinten, mit hanebüchenen Begründungen – die sich dem Sinn nach stets gleichen wie ein Ei dem anderen – ungestraft gegen das Grundgesetz verstoßen zu dürfen, und die letzten Endes von den Verwaltungsgerichten mit der harten Realität der FDGO konfrontiert wurden und zum geordneten Rückzug blasen mußten. Ich kann mich noch sehr gut an die Auseinandersetzung um die NPD-Demonstration vom 20. Oktober 2007 gegen die Großmoschee in Frankfurt-Hausen erinnern, als die politisch Verantwortlichen der Mainmetropole vor allem im Stadtparlament große Töne spuckten, ihre Verbotsverfügung würde einer gerichtlichen Auseinandersetzung in jedem Falle standhalten. Die gleichen Verantwortlichen mußten wenige Tage später einen juristischen Super-Gau allererster Güte erleben, vom dem sie sich sicher noch Wochen später nicht erholt hatten. Die Töne des Herrn Möller haben einen auffallend ähnlichen Klang und ich freue mich als Landesvorsitzender der hessischen Nationaldemokraten einmal mehr dazu beitragen zu können, daß vermeintliche Super-Demokraten mit Bürgermeistersessel gerichtlicherseits eine demokratische Lektion erteilt bekommen.“
Bericht