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23.10.2008

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Anti-NPD-Erlaß: Innenminister Lorenz Caffier gibt Rechtsbruch offenbar zu

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Bericht
In einer Presseerklärung unter dem Titel "Innenminister Lorenz Caffier setzt Initiative ’Wehrhafte Demokratie’ fort!" gibt Lorenz Caffier im Zusammenhang mit der Ausgrenzung nationaler Bewerber für das Amt des Bürgermeisters oder Landrates in Mecklenburg-Vorpommern offenbar den Rechtsbruch seines Caffier-Erlasses zu. Mit jenem Erlaß hatte Caffier dafür gesorgt, daß die NPD-Kandidaten für das Amt des Landrates, Michael Andrejewski und Stefan Köster, sowie der Kandidat zum Amt des Oberbürgermeistes von Schwerin, Peter Marx, nicht zur Wahl antreten durften. Den aktuellen Gesetzentwurf zur Novellierung des Kommunalwahlgesetzes begründet Caffier in einer Presseerklärung so: "Die vorgesehenen Änderungen im Kommunalwahlgesetz geben den Wahlausschüssen nunmehr die Legitimation, sich bei Zweifeln über die Verfassungstreue einzelner Bewerber ... beraten zu lassen".

NPD-Fraktionschef Udo Pastörs bedankte sich für die seltene Offenheit des Ministers:

"Ehrlichkeit ist ja selten geworden in der Politik. Wenn der Ausschluß von nationalen Kandidaten nunmehr geregelt ist, war er das offenbar vorher nicht. Das heißt, Innenminister Caffier schustert sich nachträglich ein Gesetz zurecht, um die erfolgten Ausschlüsse zu rechtfertigen. Vielleicht hätte der Minister sich besser beraten lassen müssen. Denn die Gerichte können über die erfolgten Ausschlüsse nur aufgrund der alten Gesetzeslage entscheiden, wenn es denn nach den Prinzipien des Rechtsstaates zugehen sollte. Was die Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Entwurfes angeht, der eine Art Ermächtigungsgesetz auf Landesebene darstellt, werden durch NPD-Fraktion mögliche rechtliche Schritte ebenfalls überprüft."

Andreas Molau
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