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23.10.2008

Lesezeit: etwa 1 Minute

Hessische Linke stolpert über Antidiskriminierungsgesetz

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Bericht
Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau (FR) muß die hessische Landtagsfraktion der SED-Linkspartei einer Behinderten 3.500 Euro Entschädigung zahlen, weil diese sich von den selbsternannten Gutmenschen diskriminiert fühlte. Hintergrund ist die Ausschreibung einer Stelle als Pressesprecher(in) der Landtagsfraktion, auf die sich laut FR insgesamt 50 Bewerber/innen gemeldet hätten, darunter die 54-jährige behinderte Frau. Nachdem die Linken, die sich stets für die Einführung des "Antidiskriminierungsgesetzes" stark gemacht haben, sie nicht zum Vorstellungsgespräch einluden, klagte die Frau vor dem Wiesbadener Arbeitsgericht. Nach Auffassung eines Arbeitsrichters hätte ihre Klage auch durchaus von Erfolg gekrönt sein können. Um sich eine überaus peinliche Niederlage verbunden mit Vorwurf, "Die Linke" würde Behinderte diskriminieren, zu ersparen, schlossen die Genossen(innen) nun einen Vergleich mit der resoluten 54-Jährigen: 3.500 Euro gegen Rücknahme der Klage.

Jörg Krebs
Bericht
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