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31.10.2008

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Fulda am 8. November: Hessen-NPD kam, sah und – siegte!

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Bericht
NPD-Landesvorsitzender Jörg Krebs: „Urteil von Kassel ist ein Beweis dafür, daß die Judikative noch funktioniert, während die Exekutive zunehmend verwahrlost.“

Frankfurt/Fulda – Die hessischen Nationaldemokraten begrüßen das heute vom Verwaltungsgericht in Kassel ergangene Urteil, wonach die NPD wie angemeldet am 8. November in der osthessischen Kreisstadt Fulda unter dem Motto „Endlich auferstehen aus den Ruinen, Deutschlands Zukunft liegt in unserer Hand“ demonstrieren darf.

Der Landesvorsitzende Jörg Krebs erklärt zum Urteil von Kassel wörtlich:

„Es freut mich ganz außerordentlich, daß die hessische NPD nun auch dem Fuldaer Oberbürgermeister Gerhard Möller (CDU) eine, für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler leider nicht ganz kostenlose, Nachhilfestunde in Sachen grundgesetzlich verbriefte Grundrechte erteilen lassen konnte. Wie bereits vor neun Tagen angekündigt, hat die hessische NPD gegen Herrn Möllers grundgesetzwidrige Verbotsverfügung geklagt und nunmehr in Kassel gesiegt. Wenn ich es mir recht überlege, sollte ich Herrn Möller diese grundlegende und sicher schmerzliche Lektion eigentlich in Rechnung stellen. Die hessische NPD wird jedenfalls überlegen, ob sie die Stadt Fulda nicht zu einem regelmäßigen Zielort für Willenskundgebungen macht. Eines ist nach dem Urteil der Kasseler Verwaltungsrichter jedenfalls klar: die wahren Feinde der Demokratie wie Frankfurts Petra Roth, oder eben Fuldas Gerhard Möller können auch mit noch so fadenscheinigen Taschenspielertricks nicht erreichen, daß Artikel 8 des Grundgesetzes ausgehebelt werden kann. Insofern ist der heutige Tag wieder einmal ein großer Tag für Versammlungs- und Meinungsfreiheit, und ein Waterloo für all jene die glauben, uns volkstreuen Deutschen diese Grundrechte nicht zubilligen zu müssen.“
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