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05.11.2008

Lesezeit: etwa 1 Minute

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt auch für volkstreue Deutsche!

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Bericht
NPD-Landesvorsitzender Jörg Krebs: „Der Kasseler Verwaltungsgerichtshof beschert Fuldas Oberbürgermeister Möller (CDU) eine schallende Ohrfeige.“

Frankfurt/Kassel – Der Landesvorstand der hessischen Nationaldemokraten zeigt sich erfreut darüber, daß auch die Richter des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel der Aushebelung demokratischer Grundrechte eine Abfuhr erteilt haben.

Der NPD-Landesvorsitzende Jörg Krebs erklärt zum heutigen Urteil:

„Mit diesem Urteil hat die Judikative einer völlig außer Rand und Band geratenen Exekutive auf äußerst schmerzliche Weise vor Augen geführt, daß die Bundesrepublik eben doch ein Rechts- und kein Polizeistaat ist, auch wenn es antideutschen Protagonisten wie Gerhard Möller und Co. nicht in den Kram paßt. Ich rate Herrn Möller und seinen Unterstützern aus dem linksextremistischen Milieu, die Urteilsbegründung genau zu studieren, denn diese ist in hervorragender Weise geeignet, neue Erkenntnisse über das demokratische Staatswesen zu erlangen. Unser Grundgesetz gilt eben auch für politisch mißliebige Parteien und das ist auch gut so. Leider hat sich diese Tatsache offenbar noch nicht bis zu den selbsternannten Hütern der Demokratie herumgesprochen, sonst würden sie nicht immer wieder versuchen, uns volkstreuen Deutschen das grundgesetzlich garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit zu verwehren. Wir Nationaldemokraten freuen uns auf Fulda, und ich gehe felsenfest davon aus, daß es nicht das letzte Mal sein wird, daß die NPD den inländerfreundlichen Protest in dieser wunderschönen Stadt artikuliert.“
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