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05.12.2008

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Ein kleiner Triumph für alle Tierfreunde - Gericht verbietet Schächtung

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Das Verwaltungsgericht Gießen hat einem muslimischen Metzger aus Aßlar (Lahn-Dill-Kreis) untersagt, Tiere für das am kommenden Montag beginnende islamische "Opferfest" zu schächten. Die Richter lehnten am heutigen Freitag einen entsprechenden Eilantrag des Metzgers ab, mit welchem er eine Ausnahmegenehmigung erstreiten wollte. Leider ist diese unmenschlichste und grausamste aller Schlachtarten in der Bundesrepublik nicht gänzlich verboten, sodaß der Metzger grundsätzlich seinem verachtenswerten Treiben nachgehen und pro Jahr bis zu 500 Schafe und 200 Rinder bestialisch dahinmorden darf. Beim sogenannten Schächten wird dem unbetäubten Tier bei vollem Bewußtsein mit einem Schlachtermesser die Kehle durchschnitten und solange gewartet, bis es elendlich verendet bzw. ausgeblutet ist. Begründet wird diese archaische und unzivilisierte Schlachtmethode übrigens mit "religiösen" Vorschriften bzw. "Traditionen". Die NPD kämpft seit ihrer Gründung im Jahre 1964 gegen diese widerwärtige Art und Weise mit Lebewesen umzugehen.

Jörg Krebs
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