21.12.2008
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Wer politische Gegner mit Tiernamen tituliert, zeigt, wes Geistes Kind er ist!
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Zur Hauptseite wechselnLaut „Welt-online“ hat der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer die NPD jüngst als „Krake“ bezeichnet, der nunmehr Paroli geboten werden müsse. Der hier angeschlagene Ton erinnert den geschichtlich Gebildeten in der Tat an Zeiten, in denen Menschen mit Tiernamen tituliert wurden und diese Zeiten will Horst Seehofer und Entourage ja angeblich nicht wiederkehren sehen. Schließlich mimt der schwarze „Landesvater“ seit dem verabscheuungswürdigen Mordanschlag auf den Passauer Polizeipräsidenten Mannichl den Ober-Antifaschisten der Berliner Republik. Wegen dieses feigen Anschlages will Seehofer nun eine Bundesratsinitiative starten, um ein neuerliches Verbotsverfahren gegen die volkstreue NPD zu erreichen. Dabei stellt er selbstredend nicht die Frage, ob der Täter überhaupt ein „Rechter“ gewesen ist; er verlässt sich einzig und allein auf die Medienberichterstattung, die seit über einer Woche behauptet, der Täter – wahlweise auch mal „die“ Täter – hätte „rechte Parolen“ von sich gegeben. Ein Parteiverbot also auf einen bloßen Verdacht hin, sozusagen prophylaktisch.
Die geschilderten Zusammenhänge erinnern wiederum an die frühen neunziger Jahre, als in zahlreichen Städten und Gemeinden Süddeutschlands türkische Ladengeschäfte in Flammen aufgingen. Ein eilig an die Wand gekritzeltes Hakenkreuz machte den Fall dann sonnenklar:
„Rechtsextremisten“, bzw. „Neonazis“ hatten mal wieder zugeschlagen und der Welt ihr teuflisches Wesen offenbart. Forderungen nach drakonischen Haftstrafen für Neonazis – komisch, für Kinderschänder fordern die gleichen Gestalten derartige Strafen nicht (sic!) -, sowie der Ruf nach einem Verbot aller „rechtsextremistischen“ Parteien wurde laut. Als sich der Pulverdampf wieder verzogen hatte, alle Volkstreuen der Bundesrepublik standen inzwischen täglich am Pranger, stellte sich heraus, daß die geschilderten Anschläge auf türkische Einrichtungen nicht von blutrünstigen „Neonazis“, sondern von Mitgliedern der kurdischen linksextremistischen „Arbeiterpartei“ PKK begangen wurden. Selbstredend war diese Meldung der gleichgeschalteten bundesdeutschen Medienlandschaft allenfalls eine Randnotiz wert.
Ein weiterer Fall von schamloser Vorverurteilung Tausender deutscher Bürgerinnen und Bürger ereignete sich im antideutschen Pogromjahr 2000. Der als „Mineralwasserflaschenanschlag von Düsseldorf“ in die Geschichte eingegangene Fall war ein besonders augenfälliges Beispiel für die hierzulande übliche Desinformation seitens der etablierten Medien. Sinnfreie Schlagzeilen wie „Täter von Düsseldorf: Unbekannte ‚Rechtsradikale’“ zierten in Übergröße die bundesdeutschen Boulevardblätter. Es folgten die üblichen Betroffenheitsrituale der bundesdeutschen Polit-Schickeria, Kranzabwürfe, Lichterketten und – wie konnte es anders sein – die Forderung nach einem Verbot der NPD. Dieses wurde bekanntlich einige Monate später, am 30. Januar 2001 (auch die etablierte Politik hat ein Gespür für symbolische Daten) sogar eingeleitet. Da half es der völlig unschuldigen Nationaldemokratischen Partei wenig, daß die Täter zwischenzeitlich gefasst worden waren und sich herausstellte, daß keiner von beiden etwa deutscher Nationalist gewesen ist. Wenn man es genau nimmt, ist keiner von beiden überhaupt Deutscher gewesen; vielmehr waren der eine Marokkaner und der andere ein eingebürgerter Palästinenser gewesen. Sie gaben an, den Anschlag auf die Synagoge aus „Haß auf Israel“ begangen zu haben.
Fazit: Solange der oder die Täter von Passau noch nicht gefasst sind, solange kann keiner mit Bestimmtheit sagen, welcher politischen Couleur die Delinquenten sind. Selbst wenn sich herausstellen sollte, daß es sich um Deutsche mit nationaler Gesinnung handelt, rechtfertigt das noch lange kein Verbot einer Partei mit über 7.000 Mitgliedern, die sich seit ihrer Gründung stets von jedweder Anwendung von Gewalt distanziert hat. Folgte man dieser Logik, so müßte das auch heißen, daß, wenn beispielsweise ein Türke in Deutschland einen Mord, oder auch nur einen Mordanschlag begehen würde, müßte sofort ein dauerhaftes Einreiseverbot für türkische Staatsangehörige verhängt und alle Türken aus Deutschland ausgewiesen werden. Wäre dies der Fall, würde schon lange kein einziger Türke mehr in der Bundesrepublik leben. Es hat in Mitteleuropa der juristische Grundsatz der Unschuldsvermutung schon lange Zeit Geltung und das kommt sicher nicht von Ungefähr. Politiker, die diesen Grundsatz ständig mißachten, die den politischen Gegner ohne klare Beweise der widerlichsten Untaten bezichtigen und obendrein mit Tiernamen titulieren, gehören nicht auf einen Ministerpräsidentenstuhl, sondern hinter Schloß und Riegel.
Jörg Krebs
Bericht