30.01.2009
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„Eine schallende Ohrfeige für das verfassungsfeindliche Kahlschlagsystem“
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Zur Hauptseite wechseln„Die Verfassungswidrigkeit des Hartz IV-Regelsatzes für Kinder ist nur eine Seite der Medaille”, so Antje Hiekisch, sozialpolitische Sprecherin der NPD.
Erneut steht Hartz IV am Pranger und damit das vom sozialen Kahlschlag geprägte aktuelle System. Der Regelsatz für Kinder, so stellte nun das Bundessozialgericht (BSG) klar, ist verfassungswidrig. Eine Verfassungswidrigkeit, von SPD und Grünen unter dem Beifall von CDU und FDP initiiert, eingeführt und umgesetzt. Nun stellte das Bundessozialgericht den Regelsatz für Kinder auf den Prüfstand und stellte klar: Nicht ausreichend begründet, nicht ausreichend differenziert, dafür aber ausreichend verfassungswidrig. „Wieder einmal hat ein höchstes Gericht den Parteien SPD, Grüne, CDU und FDP die Verabschiedung eines verfassungswidrigen Gesetzes bescheinigt und damit die Hartz IV-Parteien entlarvt”, so Antje Hiekisch, sozialpolitische Sprecherin der Nationaldemokraten.
Der Regelsatz für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (§ 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II) verstößt gleich in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. In der ersten schriftlichen Vorabinformation heißt es, das Sozialgeld in Höhe von 60 Prozent der Regelleistung verstößt gegen Artikel 3 Abs.1 (Gleichheit der Menschen) Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 2 GG (Elternrecht) sowie Artikel 20 Abs. 1 GG (demokratischer Sozialstaat). Wahrlich ein Paukenschlag, mitten in das Gesicht der damaligen und auch der jetzigen Regierungsparteien. Doch bei soviel Verfassungsfeindlichkeit stellt sich ebenso die Frage, was ist mit den Verantwortlichen, die diesen Teil des verfassungswidrigen Gesetzes planten, verabschiedeten, gegen das eigene Volk einsetzten und damit die von ihnen geheiligte „freiheitlich-demokratische Grundordnung” nicht nur gefährdeten, sondern über Jahre hinweg augenscheinlich außer Kraft setzten?
Daß die Verantwortlichen das Urteil des Bundessozialgerichts nun für sich entdecken werden und versuchen auszunutzen, dürfte angesichts der bevorstehenden Wahlen unzweifelhaft sein. Ebenso unzweifelhaft wird man aber nicht darüber hinwegtäuschen können, daß es die gleichen Vertreter sind, die für den EU-Größenwahn und vorgeblichen globalen Humanitätskampf weite Teile des eigenen Volkes opferten und in das soziale Elend stürzten. Die nun eiligst zu beschließenden Änderungen werden daher lediglich als Feigenblatt dienen, um den globalextremistischen Turbokapitalismus zu verdecken.
Antje Hiekisch sagt zum Urteil des Bundessozialgerichts: „Die NPD war und ist, wie sich in den vergangenen Jahren überaus deutlich zeigte, die einzige in Landesparlamenten vertretene Partei, die kompromißlos und überzeugend gegen diesen Hartz IV-Irrsinn anging. Über die Kahlschlagparteien CDU, SPD, Grüne und FDP braucht man schon gar nicht mehr debattieren. Wären noch die SED-Nachfolger der Linkspartei. Ob im Sächsischen Landtag oder im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern: Der im Kahlschlagsystem angekommenen LINKEN steht das eigene Parteikalkül bei Abstimmungen näher als die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger.
Auch wenn das Bundessozialgericht mit dem gestrigen Urteil den verantwortlichen Parteistrategen eine verfassungswidrige Regelung bescheinigte, so bleibt dennoch ein Wehrmutstropfen: Das BSG legte sich nicht auf eine verfassungskonforme Höhe des Sozialgeldes fest. Hier muß nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Wenn heute die Medien von einer ‚schallenden Ohrfeige für den Gesetzgeber’ schreiben, dann ist das natürlich richtig, verschweigt aber zugleich, wer der Gesetzgeber war: Die damals im Bundestag und über die Landesparlamente im Bundesrat vertretenen Parteien von SPD, B90/Die Grünen, CDU, FDP und nicht zuletzt die LINKE, die bei Einführung von Hartz IV an ihrer Beteiligung in den Landesregierungen von Berlin und Mecklenburg-Vorpommern festhielt, statt ihrer vorgeblichen Ablehnung mit Aufkündigung der rot-roten Koalitionen Nachdruck zu verleihen.
Der Abgeordnete der LINKEN im Sächsischen Landtag, Dietmar Pellmann, posaunte gar am 19.6.2008 zum Antrag der NPD-Fraktion ‚Hartz IV einer Generalrevision unterziehen’, man werde durch die fast im Monatstakt kommenden Anträge der NPD gar ‚traktiert’! Auch diese Aussage entlarvt die LINKE als Populisten, die noch 2004 mit dem Leitspruch ‚Hartz IV ist Armut per Gesetz” antraten. Ein Gesetz, das die NPD einer Revision unterziehen wollte und immer noch will. Wenn sich die Sozialabbauvertreter davon ‚traktiert’ fühlen, um so besser. Das Bundessozialgericht jedenfalls hat die Positionen der NPD gestärkt!”
Bericht