05.03.2009
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Die völkerrechtlichen Grenzen Deutschlands sorgen für drei Ordnungsrufe
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Zur Hauptseite wechselnDeutschfeindlicher Amoklauf der Etablierten in Mecklenburg und Pommern
In der heutigen Landtagssitzung brachte Tino Müller den Antrag „Deutsches Kulturgut im Land behalten“ für die NPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein. Dabei ging es um die vom Kulturhistorischen Museum Stralsund nach Polen verschobenen Kulturgegenstände und Dokumente. Dies alles geschah unter Federführung des Landes. Die Verantwortlichen berufen sich auf „internationale Verträge“ und darauf, daß die Kulturschätze polnisches Kulturgut seien.
Um diesen äußerst fragwürdigen Argumenten zu begegnen, erläuterte Tino Müller die völkerrechtliche Lage. Er verwies dabei auf die Potsdamer Erklärung vom 2. August 1945. In dieser wurden die Gebiete des deutschen Ostens unter tschechische, russische, litauische und polnische Verwaltung gestellt.
Da er die „verfassungsgemäßen Grenzen“ in Frage gestellt habe, erhielt Müller in kurzer Folge zwei Ordnungsrufe. Bevor er seine Rede zu Ende bringen konnte, bekam er dann den dritten, als er die „Lüge vom polnischen Stettin“ als eine solche bezeichnete. Daraufhin wurde Tino Müller das Wort entzogen.
Im Landtag dürfen also Fragen des Völkerrechts nicht behandelt werden. Zumindest dann nicht, wenn dadurch „die guten Beziehungen zu unseren polnischen Nachbarn“ gefährdet würden. So verkrampft sieht man die selbsternannten Demokraten selten. Doch reißen sie sich damit selbst die Maske vom Gesicht und offenbaren ihre volksfeindliche Fratze.
Bericht