13.03.2009
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Belehrungen über den Rechtsstaat
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Zur Hauptseite wechselnDenjenigen, die in Deutschland den Begriff „demokratischer Rechtsstaat“ wie eine Monstranz vor sich herschleppen, tut es bestimmt gut, sie mit den eigenen Handlungen und Absichten zu konfrontieren. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, hat sich nach einer Zeitungsmeldung dagegen ausgesprochen, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Voßkuhle, Präsident des zweiten Senats, ist zuständig für Parteienverbote. Er sagte, daß nicht versucht werden sollte, auf kaltem Wege ein Parteiverbotsverfahren einzuführen. Solange eine Partei nicht verboten sei, nehme sie gleichberechtigt wie jede andere am politischen Prozeß teil.
Wäre in unserem Rechtsstaat alles so, wie es eigentlich sein sollte, hätte es einer solchen Ermahnung überhaupt nicht bedurft. Die 17 Innenminister, die eigentlich über die Einhaltung der Verfassung wachen müßten, sind aber genau diejenigen, die den von dem Bundesverfassungsrichter kritisierten Versuch des kalten Parteiverbots praktizieren. Seit Jahren schon wird in deren trauten Runden darüber nachgedacht, wie man der NPD die ihr zustehenden Mittel streichen kann.
Dazu heute der Leiter der NPD-Rechtsabteilung, Frank Schwerdt, in Berlin:
„Wenn Voßkuhle über ein kaltes Parteiverbot nachdenkt, dann sollte er aber auch andere Maßnahmen im Auge haben, mit denen man die Tätigkeit der NPD behindern will und damit gleich mehrere Artikel des Grundgesetzes in Frage stellt. Zum Beispiel Versammlungen. Da Versammlungen durch das Grundgesetz garantiert werden, müssen sie auch durchgeführt werden können. Sieht man sich die Behinderungen und Einschränkungen durch die Behörden und die Polizei an, muß man freilich Zweifel daran haben, ob die Anwendung des Grundgesetzes von den etablierten Blockparteien überhaupt gewollt ist.
Ganz schlimm ist es mit dem Zugang zu öffentlichen Räumlichkeiten. Der Katalog der erfundenen und gelogenen Ausreden, der NPD derartige Räumlichkeiten zu verwehren, ist so lang, daß er hier gar nicht wiedergegeben werden kann. Der Druck auf private Raumvermieter durch Behörden müßte eigentlich strafrechtliche Konsequenzen haben. Jeder Polizist, jeder Behördenvertreter und jeder Bürgermeister, der an dieser Schraube dreht, gehört in einem normalen Rechtsstaat vor Gericht gestellt und aus dem Amt befördert.
Man sieht, die Monstranz ‚demokratischer Rechtsstaat’, die die etablierten Blockparteien vor sich herschleppen, ist hohl. Grundrechte, die allen Bürgern dieses Landes, auch den politisch „rechts“ stehenden, zustehen, sollen überhaupt nicht in Anspruch genommen werden können. Man nennt so etwas verfassungsfeindlich. Wenn die Warnung von Verfassungsrichter Voßkuhle vor einem kalten Parteiverbot ernst genommen wird, dann wäre darüber nachzudenken, inwieweit die etablierten Blockparteien noch verfassungsgemäß handeln."
Berlin, den 13.03.2009
NPD-Pressestelle
Bericht