19.05.2009
Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) stellte heute in Wiesbaden den Bericht des „Landesamtes für Verfassungsschutz“ für das Jahr 2008 vor. Traditionell benötigen die hessischen Volksbespitzeler etwas länger für die Ausfertigung des Berichtes, als ihre „Kollegen“ in anderen Bundesländern. Bouffier bezeichnete den hessischen Ableger der geheimdienstähnlichen Organisation dabei einmal mehr als „Frühwarnsystem“. Gleiches hätte ein Erich Mielke wohl von seinem „Ministerium für Staatssicherheit“ (Stasi) auch behauptet. Die nationale Opposition in Hessen ist auch im letzten Jahr eines der Lieblings-Haßobjekte der hochalimentierten Gesinnungswächter gewesen. 
Jörg Krebs
Dabei beschränkt sich der Geheimdienst keinesfalls darauf, Informationen über die ausgespähten Gruppierungen und deren Aktivitäten zu sammeln und auszuwerten. Bouffier selbst umschrieb das Treiben seines Spitzelapparates mit den Worten, „wer uneinsichtig ist, wird beobachtet“. Was die selbsternannten Hüter von Freiheit und Demokratie unter „Beobachtung“ verstehen, erschließt sich dem Durchschnittsbürger allerdings in den seltensten Fällen. Die Palette von Maßnahmen des BRD-Pendants zur DDR-Stasi, gegen mißliebige oppositionelle Einzelpersonen oder auch Parteien, reicht vom Abhören des Telefonanschlusses oder auch der gesamten Wohnung, der Überwachung des Email-Verkehrs, der Erstellung von Bewegungsprofilen mittels der Anpeilung von Funktelefonen, der gezielten permanenten Observation, bis hin zu Einschüchterungsversuchen insbesondere gegenüber potentiellen Arbeitgebern der Dissidenten mit dem Ziel der Existenzvernichtung.
Wenn die Vertreterinnen und Vertreter des etablierten Parteienkartells diese Einrichtung vor dem Hintergrund des oben Geschilderten als Institution zur „Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ charakterisieren, dann ist das geradezu zynisch und zeigt überdeutlich, wie die Herrschenden zu den von ihnen selbst postulierten Grundsätzen wirklich stehen. Der „Verfassungsschutz“, dessen Namen vorgibt, etwas schützen zu wollen, was es in der Bundesrepublik übrigens gar nicht gibt, war und ist nichts anderes als ein vom Steuerzahler subventioniertes Instrument zur Sicherung der Macht der jeweils Mächtigen und zur Unterdrückung mißliebiger Meinungen bzw. Gruppierungen. Er unterscheidet sich in seiner Handlungsweise und seiner Zielsetzung in nichts vom MfS der DDR, der „Stasi“, und sollte daher in einem wirklichen Rechtstaat – der die Bundesrepublik zu keiner Zeit gewesen ist – verboten und aufgelöst werden.
Jörg Krebs
Bericht