24.06.2009
Die Regierungsfraktionen aus CDU und FDP planen eine deutliche Verschärfung der hessischen Polizeigesetzgebung. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Holger Bellino, erklärte dazu am Dienstag: „Wir entwickeln eines der modernsten Polizeigesetze in Deutschland weiter“ und „Mit einer Fülle neuer oder modifizierter Regelungen wurde den technischen Neuerungen und einer zunehmend verstärkten Bedrohungslage durch terroristisch motivierte Straftäter Rechnung getragen.“
Jörg Krebs
Tatsächlich bedeutet die Novellierung des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG), daß die Polizei in Hessen künftig laufende Telefongespräche über das Weltnetz abhören darf, ehe diese mittels Software verschlüsselt werden können, daß sie desweiteren – natürlich nur zur „Gefahrenabwehr“ – im öffentlichen Raum Kennzeichenlesegeräte verwenden darf, um entsprechende Daten mit der „Verbrecherdatei“ abzugleichen und daß sie verdeckt Wohnungen in Abwesenheit der Wohnungsbesitzer betreten darf, um Abhörgeräte zu installieren. Darüber hinaus ist geplant, Videoüberwachungsanlagen nicht mehr sofort bei sinkender Kriminalitätsrate abzuschalten, sondern diese dauerhaft zu installieren.
Ursprünglich sollte die Gesetzesnovellierung im Jahre 2008 erfolgen, scheiterte allerdings seinerzeit an den Mehrheitsverhältnissen im hessischen Landtag. SPD und Grüne laufen zwar gegen die geplante Novellierung des HSOG Sturm und entrüsten sich lautstark über die Beschneidung von Bürgerrechten, vergessen aber dabei, daß gerade die rot-grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die Weichen für einen immer rapider voranschreitenden Abbau von Bürgerrechten in der Bundesrepublik gestellt hat. Die hessische CDU folgt insofern nur den Vorgaben, die rot-grün seinerzeit selbst gemacht hat. Und, daß der Zusatz „Die Liberalen“ im Parteinamen der FDP ohnehin nur noch ein Etikettenschwindel ist, sollte spätestens jetzt jeder Bürgerin und jedem Bürger klar werden.
Jörg Krebs