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14.08.2009

Lesezeit: etwa 1 Minute

Leitsprüche des Dritten Reiches nicht grundsätzlich strafbar

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Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichtes Gera wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen einen Nationalisten aus Thüringen aufgehoben. Das Gericht hatte den jungen Mann zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt, weil man im September 2005 bei ihm etwa 100 T-Shirts fand, die auf der Vorderseite mit der Aufschrift “Blood & Honour/C18″ und auf der Rückseite mit dem Aufdruck “Blood & Honour is our voice Combat 18 is our choice” bedruckt waren. Das Landgericht Gera sah es im Urteil als erwiesen an, daß die Aufdrucke auf den Fahrtenmesserspruch der Hitlerjugend „Blut und Ehre“ anspielten und damit strafbar seien.


Eigentlich auf beiden Augen
blind: Justizia

 
Zu einem ganz anderen Urteil kam nun der Bundesgerichtshof (BGH). Zwar handelt es sich bei dem Begriff „Blood & Honour“ um die Übersetzung des Hitlerjugendspruchs „Blut und Ehre“ – ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, dessen Verwendung nach bundesdeutscher Gesetzgebung strafbar ist. Jedoch haben solche Sprüche laut BGH nicht nur durch ihren Sinngehalt, sondern auch durch die deutsche Sprache ihre charakteristische Prägung erfahren. Deshalb stelle eine Übersetzung eine „grundlegende Verfremdung“ dar, die nicht von der Strafvorschrift erfaßt werde.
Der Vorsitzende Richter des 3. Strafsenates, Jörg-Peter Becker, sagte dazu in der Verkündung: „Der Senat ist sich bewußt, daß damit eine Spielwiese eröffnet ist.“ Das könne aber keine andere Sichtweise rechtfertigen.
 
Im übrigen sei der fragliche T-Shirt-Aufdruck möglicherweise aus anderen Gründen strafbar. Das müsse das Landgericht Gera nun prüfen. So könne in der Runenschrift eine symbolhafte Verwendung der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen liegen. In Betracht komme auch Propaganda für eine nationalsozialistische Organisation. Denn der Zusatz „C 18“ auf den T-Shirts bedeute „Combat 18“. Die Zahl 18 stehe für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet A und H, die Initialen Adolf Hitlers.

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