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30.10.2009

Lesezeit: etwa 1 Minute

"Verfassungsfeinde sitzen in der Regierung"

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NPD-Fraktionsvorsitzender Holger Apfel schlägt gemeinsame Klage von Linken und Nationaldemokraten vor dem Verfassungsgerichtshof vor

Nach Überzeugung der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag ist der gestern von den Koalitionsfraktionen CDU und FDP vorgelegte Entwurf eines Sächsischen Versammlungsgesetzes verfassungswidrig.


Holger Apfel, MdL

Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel, der die Nationaldemokraten auch im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuß des Landtages vertritt, erklärte dazu:

"Die geplante Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Sachsen ist für die NPD in keiner Weise hinnehmbar und stößt auf unseren entschiedenen Widerstand. Der von der Koalition vorgelegte Entwurf wird gegenwärtig von uns bereits verfassungsrechtlich analysiert. Bereits jetzt wird deutlich, daß die wahren Verfassungsfeinde in der Regierung sitzen, denn mit der geplanten massiven Einschränkung von Orten und Terminen, an denen demonstriert werden darf, wird ein fundamentales Grundrecht verletzt.

Mit Interesse habe ich die Kritik der Linksfraktion an dem Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen. Der Erklärung ihres rechtspolitischen Sprechers Klaus Bartl, wonach die in Artikel 8 des Grundgesetzes und in Artikel 23 der Sächsischen Verfassung garantierte Versammlungsfreiheit nicht durch ein sächsisches Sonder-Versammlungsrecht eingeschränkt werden dürfe, stimme ich uneingeschränkt zu.

Ich lade die Fraktion DIE LINKE dazu ein, gemeinsam mit uns eine Normenkontrollklage beim Sächsischen Verfassungsgerichthof einzubringen. Nur gemeinsam wäre das nach Artikel 81 Absatz 1 Nr. 2 nötige Quorum eines Viertels der Mitglieder des Sächsischen Landtages gegeben.

Ungeachtet der gravierenden Meinungsunterschiede in anderen politischen Fragen bin ich der Auffassung, daß hier ein gemeinsames Vorgehen gegen diesen Angriff auf die Versammlungsfreiheit sinnvoll und notwendig ist."

Nach der Landtagswahl vom 30. August 2009 verfügt die Linke nur noch über 29 Abgeordnete im sächsischen Landesparlament. Für eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgerichtshof ist jedoch ein Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Landtages notwendig. Das sind 33 von 132 Abgeordneten. Die NPD-Fraktion verfügt über acht Mitglieder.

Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0177) 402 84 34

Quelle: www.npd-fraktion-sachsen.de

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