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14.12.2009

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Hartz IV: Jetzt Ansprüche geltend machen!

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Manchmal kommt es auch in der BRD noch zu wahren Wundern. Das Bundesverfassungsgericht hat in mündlicher Verhandlung festgestellt, daß die Regelsätze von Hartz IV verfassungswidrig seien. Es besteht somit die Chance, daß unzählige Deutsche rückwirkend Rechte wirksam machen können, wenn sie jetzt aktiv werden. Es besteht die Möglichkeit, daß jahrelang zu wenig ausgezahlt worden ist. Auch wenn die Medien suggerieren wollen, daß es sich hierbei nur um die Regelsätze für Kinder handele, dem ist mitnichten so!



Nicht nur die Regelsätze von Kindern, auch die Erwachsener werden überprüft. Davon könnten auch Bezieher von Sozialhilfe sowie von Grundsicherung im Alter und Erwerbsunfähige profitieren.

Es ist davon auszugehen, daß es für die Vergangenheit rückwirkend Korrekturen für alle Leistungsbezieher/- innen gibt. Sie müssten jetzt tätig werden.

Personen, die schon 2005 im Leistungsbezug waren, sollten bis zum 31.12.2009 den Überprüfungsantrag einreichen, da dieser auf den 01.01.2005 zurück wirkt.

Wird der Antrag im Januar 2010 gestellt, wirkt er nur auf den 01.01.2006 zurück.

Es bestehen für den Fall einer erzwungenen Korrektur der aktuellen rechtlichen Grundlagen drei Optionen: daß die Bemessung der Regelleistungen mit Wirkung für die Zukunft von der Bundesregierung zu korrigieren sind; daß die Bemessung mit Wirkung für die Vergangenheit zu korrigieren ist oder daß die Anrechnung des Kindergeldes auf die Regelleistung mit Wirkung für Vergangenheit und Zukunft neu geregelt wird. Alle diese Möglichkeiten wären deutliche Verbesserungen der wirtschaftlich-finanziellen Lage vieler vom BRD-Elend betroffener Deutscher!

Wir rufen hiermit all diejenigen, die sich schon 2005 im Leistungsbezug befanden, dazu auf, einen Überprüfungsantrag noch bis zum 31.12.09 zu stellen. Danach verfällt der Anspruch auf Nachzahlung!

Und noch ein Tipp: Die ARGEn und JobCenter schmettern Überprüfungsanträge und Widersprüche gegen aktuelle Bewilligungsbescheide, die aufgrund des Verfassungsgerichtsverfahrens zu den Regelleistungen eingelegt werden, oft mit einem Standardtext ab. Bei Überprüfungsanträgen muß gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch, bei ablehnenden Widerspruchsbescheiden muß Klage eingelegt werden, um die Verfahren offen zu halten. Werden solche Bescheide erst einmal rechtskräftig, sind rückwirkende Ansprüche ausgeschlossen! Wir empfehlen deshalb bei Anträgen, Widersprüchen und Klagen jeweils den Zusatz: „Hiermit beantrage ich, den Antrag/den Widerspruch/die Klage bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhend zu stellen.”

Lassen Sie sich vom System nicht alles gefallen! Die Herrschenden versuchen die Bürger dumm zu halten, damit man nicht merkt, wie man hierzulande belogen und betrogen wird. Sie müssen Ihre Rechte kennen, um von den etablierten Gestalten ernst genommen zu werden!

Berlin, den 13.12.2009
NPD-Pressestelle

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Quelle: www.npd.de
 

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