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29.12.2009

Lesezeit: etwa 2 Minuten

„Tolerantes Brandenburg“ mit Stasi und Altkommunisten - NPD-Parteivorsitzender wehrt sich gegen Hausverbot

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Berlin - Erstmalig erhielt der NPD-Parteivorsitzende Udo Voigt bei der Buchung eines Hotels in Brandenburg ein politisch motiviertes Hausverbot per Einschreiben zugestellt. Der Hoteldirektor Heinz Baumeister des Hotel Esplanade Resort & Spa in Bad Saarow teilte dem Anwalt von Herrn Voigt im Dezember wörtlich mit: „Die politische Überzeugung von Herrn Voigt ist mit dem Ziel unseres Hauses, jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten, nicht zu vereinbaren....“.
 


Bezeichnend an dieser Maßnahme ist, daß nicht Udo Voigt selbst gebucht hatte, sondern seine Ehefrau. Mit dieser Entscheidung wurde zugleich Frau Voigt die Möglichkeit genommen, in diesem Hotel zu gastieren. Das Ehepaar Voigt war bereits viermal in diesem Hotel untergebracht, ohne daß es Beanstandungen gegeben hat. So auch im April 2008, als dort zufällig zeitgleich die Innenministerkonferenz tagte. Obwohl dort der NPD-Parteivorsitzende von Journalisten entdeckt und darüber in der Abendschau berichtet wurde, konnte der Kurzurlaub im Hotel ohne Probleme fortgesetzt werden.

Bereits 2007 bot der damalige Innenminister des Landes Brandenburg den Brandenburger Hoteliers Hilfe im Zusammenhang mit der von der Landesregierung initiierten Konzeption „Tolerantes Brandenburg“ im Kampf „gegen Rechts“ an. Jörg Schönbohm sagte öffentlich Unterstützung seiner Behörde für gastronomische Einrichtungen bei der Ermittlung von Amtsträgern „rechtsextremer Parteien“ zu. Ob diese Unterstützung nun erst nach zwei Jahren umgesetzt wurde oder das Hausverbot für Herrn Voigt mit einer „antifaschistischen Einstellung“ des neuen Hoteldirektors zu tun hat, entzieht sich dessen Kenntnis.

Der Parteivorsitzende Udo Voigt äußerte sich heute: „Die Vorgehensweise des Hoteldirektors Baumeister zeigt, wie weit sich kommunistische Strukturen in Brandenburg - insbesondere in Bad Saarow - festgesetzt haben. Mit dem BRD-Grundgesetz ist diese jedenfalls nicht vereinbar. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden wir dies überprüfen lassen. Im Artikel 3 (3) des Grundgesetzes heißt es: ‚Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.’ Man stelle sich nur vor, wie groß der Aufschrei wäre, hätte Direktor Baumann Behinderten, Ausländern oder Mitgliedern religiöser Minderheiten ein so begründetes Hausverbot erteilt.“

Voigt weiter: „Künftig sollten nationale und konservative Bürger davon Abstand nehmen, die ‚exzellente Wohlfühlatmosphäre’ unter den Gästen des Hotels Esplanade durch Buchungen ‚zu stören’. Offensichtlich aber haben die vielen Berichte über die Stasi-Vergangenheit der amtierenden Bürgermeisterin von Bad Saarow, Gerlinde Stobrawa, bereits dazu geführt, daß das internationale Golf-Turnier ‚Ryders-Cup’ im Jahr 2018 nicht in Bad Saarow ausgetragen wird, welches rund 400.000 Besucher der Region beschert hätte. Wir Nationaldemokraten werden uns dafür einsetzen, daß weder das Hotel Esplanade noch die Region Bad Saarow zu einem Refugium für Altkommunisten und ehemalige Mitarbeiter der Staatssicherheit werden.“

Berlin, den 29.12.2009

Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher

Quelle: www.npd.de

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