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21.01.2010

Lesezeit: etwa 3 Minuten

Deutsche Kulturschätze im Ausland

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„Das Kunstwerk ist die lebendig dargestellte Religion; Religionen erfindet aber nicht der Künstler, die entstehen nur aus dem Volke." - Richard Wagner

Aus Angst vor alliierten Bombenangriffen wurden bereits ab 1942 nach und nach museale Ausstellungsgegenstände und kulturhistorische Dokumente aus deutschen Museen ausgelagert.Gerade rechtzeitig beugten damals verantwortungsbewußte Behörden auch in dem pommerschen und mecklenburgischen Gau den Verlust der Museumsstücke vor, ehe sich der anglo-amerikanische Bomben-Holocaust intensivierte und die gnadenlosen Luftangriffe auch die Städte im Hinterland erreichen sollten. Diese Vorsorgemaßnahmen sollten schon im Vorfeld sicherstellen, daß Kulturschätze unseres nationalen Erbes nicht Opfer von Flammen oder Detonationen wurden.

Viele Jahrzehnte später tauchen immer wieder Kunstschätze aus deutschem Besitz im Ausland auf, die entweder nach Ende des Zweiten Weltkrieges als verschollen galten oder als Beutekunst in den Siegerstaaten verschleppt worden sind. Rückübertragungsansprüche gestalten sich hierbei als äußerst schwierig - oder scheitern einfach an der Weigerung, diese an die deutschen Eigentümer herauszugeben.



Beutekunst unter`m Hammer

Fast 300 Blätter antiquarischer Farblithographien von historischen Militäruniformen befinden sich derzeit in einem Londoner Auktionshaus in einem vorerst gestoppten Versteigerungsverfahren. Diese gehören jedoch ursprünglich in das Schweriner Schloßmuseum, aus dessen Depot sowjetische Kriegsbeutejäger diese wertvollen Stücke 1946 „beschlagnahmten“.

Während Kunstgegenstände aus deutschen Museen im und nach dem Zweiten Weltkrieg durch rohe Soldatengewalt aus deutschem Besitz gerissen worden waren, verschenkt man diese anderseits auch heute einfach in Zeiten der sogenannten „Völkerverständigung“. Symptomatisch für die Wertschätzung der etablierten Politik gegenüber deutscher Heimatkunst ist die skandalöse Tabuisierung, daß staatliche Museen im polnisch verwalteten deutschen Osten in keiner Weise die Rechtsnachfolge von 1945 geschlossenen deutschen Museen inne haben. So rührt sich hierzulande kein Altpolitiker, wenn beispielsweise jüngst die polnische Presselandschaft aufatmet, als ein vor zehn Jahren gestohlenes Gemälde von Claude Monet aufgetaucht wurde, welches jedoch das einstige Deutsche Museum in Posen rechtmäßig besitzt. Dieses Gemälde wurde 1945 einfach von Polen als Hinterlassenschaft vertriebener Deutscher erklärt und in nationales Eigentum überführt.

Kulturräuberei in Posen, Stralsund, Schwerin

Was im Zweiten Weltkrieg nicht in Feindeshand fiel, wird auch gerne und wissentlich von volksvergessenen Systemlingen ins Ausland verschoben. Erinnert sei herbei an 400 Exponate des Kulturhistorischen Museums Stralsund, welches bis zum Frühjahr 2009 in einer regelrechten Nacht- und Nebelaktion ins polnische Nationalmuseum nach Stettin „überführt“ worden ist. Wie in Posen, befanden sich diese Kulturschätze bis 1945 in Besitz deutscher Gesellschaften, die als Träger der jeweiligen musealen Ausstellungsstandorte fungierten.

Die NPD im Landtag und in der Stralsunder Bürgerschaft hingegen stellte hierzu Öffentlichkeit her, während die Hansestadt und die schwarz-rote Landesregierung mit ihrer Verdunklungs-Taktik fortfuhren (siehe Antrag hier).

Stückweise Enthüllungen zur Abgabe von deutschen Kunstgegenständen an das Stettiner Nationalmuseum führten bereits 2008 zu Anzeigen gegen Mitarbeiter des Kulturhistorischen Museums Stralsund. Sie wurden zu Recht verdächtigt, sich wegen Veruntreuung strafbar gemacht zu haben.

Polnisches Kulturgut, da auf polnischen Boden?

Die Stralsunder Staatsanwaltschaft stellte jedoch die Ermittlungen ein und lehnte eine weitere Strafverfolgung ab. Diese offensichtliche Fehlentscheidung wurde unter anderem damit begründet, daß die transferierten Kunstgegenstände wörtlich „in erster Linie kulturhistorische Güter Polens sind“. In der Begründung heißt es weiter, daß die Exponate 1944 / 1945: „von Stettin nach Deutschland“ gebracht worden seien.

Diese Aussage des Staatsanwalts Uhlig beruht hierbei auf ein verfälschtes Geschichtsverständnis, welches seit 1945 im Zuge der „Re-Education“ - der alliierten Umerziehung - im Volk zwanghaft verankert werden konnte. Dabei umfaßt die heutige Staatsgrenze Polens nach wie vor einen Großteil unserer deutschen Heimat.

Jeder weiß, daß Deutschlands Osten erst hinter Swine, Oder und Neiße beginnt! Der Versuch, unser Bewußtsein von einem Deutschland in seinen völkerrechtmäßigen Grenzen mittels eines Betrugsversuchs zu verwässern, wird auch hier scheitern.Wir Nationalisten wissen, daß Deutschlands Osten erst dann verloren wäre, wenn unsere ostdeutsche Heimat aus dem letzten deutschen Herz verbannt werden würde.

Quelle: www.npd-mv.de
 

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