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03.03.2010

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Ein längst überfälliger Schritt: Landtag lockert das „Nichtraucherschutzgesetz“

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Nach über drei Jahren der Ungewissheit und der wirtschaftlichen Einbußen können Hessens Gastwirte nun wieder durchatmen. Der Landtag in Wiesbaden hat heute die Vorgaben eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe erfüllt und das hiesige „Nichtraucherschutzgesetz“, welches die soziale Heimatpartei NPD stets als Existenzvernichtungsgesetz bezeichnete, endlich nachgebessert.


Jörg Krebs

Der hessische NPD-Landesvorsitzende und Frankfurter Stadtverordnete Jörg Krebs erklärt dazu:

„Wir hessischen Nationaldemokraten haben das sogenannte Nichtraucherschutzgesetz von vornherein als ein Regelwerk abgelehnt, welches vor allem dafür sorgt, daß die heimische Gaststättenkultur zerstört und etliche Existenzen von Betreibern sogenannter Einraumkneipen vernichtet werden. Ich hatte mich auch als Frankfurter Stadtverordneter im Römer für die Belange der Gastwirte eingesetzt und freue mich daher umso mehr, daß dieses unternehmerfeindliche Gesetzeswerk in seiner bisherigen Form nunmehr der Vergangenheit angehört.

Ein fader Beigeschmack bleibt dennoch. Es steht nämlich nach wie vor die Frage im Raum, wie viele Existenzen durch dieses unsinnige Gesetz in der Zwischenzeit der Vernichtung anheim gestellt wurden. Diesen Wirten nützt nun auch die Tatsache wenig, daß das Gesetz jetzt in seinen wesentlichen Teilen abgemildert wurde. Zudem ist es auch heute nicht zu verstehen, daß man es nicht den Wirten selbst überläßt, ob sie nun eine Raucherkneipe betreiben wollen, oder nicht. Die künftige Form des ‚Nichtraucherschutzgesetzes’ bietet nämlich auch in dieser Hinsicht keine echte Entscheidungsfreiheit für die Wirte. Vielmehr ist die jetzt beschlossene Regelung nach wie vor zu wenig liberal, da sie nur den Betreibern von Einraumkneipen unter 75 Quadratmetern die Möglichkeit einräumt, ihre Gastwirtschaften als Raucherkneipen auszuweisen.

Zudem dürfen selbst in Eckkneipen mit einer Fläche von unter 75 Quadratmetern nur ‚einfache’ Speisen serviert werden, wenn dort gleichzeitig geraucht wird. Dabei steht die NPD auch weiterhin auf dem Standpunkt, daß erstens der Gast entscheiden soll, ob und was er in einer Raucherkneipe essen möchte und zweitens der Wirt selbst wissen muß, ob er das Rauchen in seiner Gaststätte – und zwar unabhängig von der Grundfläche – erlauben möchte, oder nicht. Es ist halt wie immer mit der Politik der Etablierten; hinterher kommt stets ein mehr oder minder fauler Kompromiß heraus.“


Frankfurt, den 03.03.2010

Pressestelle der NPD-Hessen    

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