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26.05.2010

Lesezeit: etwa 3 Minuten

Wählertäuschung „kritisch“ bewertet

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Kommunalwahlen sind Personenwahlen. Wenn sich ein Bürger für einen oder mehrere Kommunalwahlkandidaten entscheidet, spielen persönliche Bekanntschaften und lokale Popularität einer Person eine große Rolle. Es ist somit möglich, daß ein Wahlbewerber derart viele Stimme auf sich vereinigen kann, so daß rein rechnerisch nach Anzahl der Stimmen auch Mandate für die Mitbewerber eines Wahlvorschlages errungen werden können. Diesen Umstand machen sich insbesondere etablierte Berufspolitiker immer mehr zu Nutze.

Vielerorts in Mecklenburg und Pommern ist es bei den landesweiten Kommunalwahlen von 2009 zu Wahlergebnissen gekommen, bei denen Bewerber aufgrund ihrer Popularität als amtierende Landesminister oder Bürgermeister als Scheinkandidaten fungierten und tatsächlich eine Vielzahl von Stimmen auf sich vereinigen konnten, so daß Mitbewerber der Wahlvorschlagsliste Mandate erringen konnten. Sobald Scheinkandidaten ein Mandat erhielten, legten sie dieses unverzüglich nieder, da sie nur zur Wahl antraten, damit Mitbewerber, denen weniger Stimmen zugetraut werden, als Ersatzpersonen nachrücken können.

Till Backhaus: kalkulierter Wahlantritt

Der amtierende Landwirtschaftsminister, Till Backhaus (SPD), „unterstützte“ beispielsweise seine Partei auf Kommunalebene gleich mehrmals. Während die Minister-„Größe“ bereits am 15.12.2005 sein Mandat im Ludwigsluster Kreistag wegen häufiger Abwesenheit niederlegte und ein Parteibruder nachrückte, ließ sich Backhaus es sich trotzdem nicht nehmen, seinen Namen 2009 nochmals auf die SPD-Kreistagswahlliste für den Wahlbereich VI – Amt Dömitz-Malliß setzen zu lassen.



Dabei stand offensichtlich schon im Vorfeld fest, daß er nie sein sicher geglaubtes Mandat annehmen würde. Kalkül war es von Anfang an, andere Mitbewerber seiner Partei im Schlepptau in den Kreistag zu hieven. Letztendlich gingen die Ludwigsluster den ScheinkandidatenBackhaus ein zweites Mal in einem weitaus geringeren Maße auf den Leim. Im Gegensatz zur Kommunalwahl 2004 erhielt er mit lediglich 884 Stimmen deutlich weniger Zuspruch und wurde nicht in den Kreistag gewählt.

Geplante Absichtserklärung nur Makulatur

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Drucksache 5/3440) wollte der NPD-Landtagsabgeordnete Tino Müller von der Landesregierung wissen, welche Konsequenzen aus den letztmalig stattgefundenen Kommunalwahlen gezogen wurden. Bekanntlich kam es 2009 vermehrt zu Scheinkandidaturen, bei denen Kandidaten sich während ihrer Amtszeit als Landesminister oder Bürgermeister als Stadt- oder Gemeindevertreter zur Wahl aufstellen ließen. Nicht im Traum dachten die „Kandidaten“ daran, ihr erworbenes Mandat nach erfolgter Wahl wahrzunehmen.

Auf die Frage, wie derart arglistige Beeinflussungen der Wahlentscheidungen von Bürgern eingedämmt und die bewußte Täuschung von Wählern künftig unterbunden werden kann, antwortete das Innenministerium mit dem Hinweis, daß das Wahlrecht bald neugeordnet werden wird. Hierbei billigte das Regierungskabinett von CDU und SPD bereits eine angedachte Absichterklärung für Wahlbewerber: „Der gegenwärtig in der Anhörung befindliche Entwurf der Landesregierung verlangt die Veröffentlichung einer Absichtserklärung des Amtsinhabers, der für die vorgesehene Wahl kandidiert, wenn absehbar ist, daß durch die angestrebte Wahl in eine Vertretung eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat entstehen wird. In diesem Fall ist dem Wahlvorschlag eine Erklärung darüber beizufügen, ob nach § 25 Kommunalverfassung beabsichtigt ist, das Amt weiterzuführen oder das Mandat wahrzunehmen.“

Alles bleibt beim Alten

Amtsinhaber sind Personen eines öffentlichen Wahlamtes, wie Landräte und Oberbürgermeister/Bürgermeister. Diese Absichtserklärung beträfe demnach nur diese Personengruppe – Mitglieder der Landesregierung können demnach weiter Wähler täuschen.

„Die sogenannten Scheinkandidaturen sind kritisch zu bewerten.“ Nach derart schwammiger „Bewertung“ und vor dem Hintergrund der Ankündigung, daß das Wahlrecht in Mecklenburg-Vorpommern abermals geändert werden soll, kann der politische Beobachter leicht erahnen, daß sich mit freiwilligen Beteuerungen ohne rechtliche Konsequenzen, welche ausschließlich nur Amtsinhaber betrifft, alles beim Alten bleibt.

Quelle: www.npd-mv.de








 

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