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18.07.2010

Lesezeit: etwa 4 Minuten

Neuorganisation der „Armutsämter“ behebt keineswegs Massenarbeitslosigkeit

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Anspruch und Wirklichkeit klafften auch bei dem wohl folgenreichsten Projekt der rot-grünen Koalitionäre in Berlin weit auseinander: Hartz IV. Ursprünglich hatte die Polit-Clique um Gerhard Schröder mit ihrer Arbeitsmarkt-„Reform“ die Vision, daß die Massenarbeitslosigkeit in wenigen Jahren halbiert werden würde. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollte der Verwaltungsaufwand eigentlich erheblich minimiert werden.

Doch fünf Jahre danach offenbarte sich einmal mehr, wie sehr die politischen BRD-Machthaber eine am Volkswohl orientierte und weitsichtige Politik zu praktizieren tatsächlich in der Lage sind. Zwischenzeitlich sind die sogenannten „Jobcenter“ dem Bearbeitungsaufwand von Beschäftigungssuchenden und der Verwaltung von „Eingliederungen“ in den Arbeitsprozeß nicht mehr gewachsen.



Mischverwaltungen bleiben verfassungswidrig

Wir erinnern uns: Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind die mit der Hartz-IV-Gesetzgebung eingeführten Arbeitsgemeinschaften (ARGEN), die gemeinsam durch Kommunen und Bundesagentur für Arbeit getragen werden, verfassungswidrig, weshalb bis Ende 2010 eine Neuorganisation des Verwaltungswesens notwendig wird. Die Praxis hatte gezeigt, daß es über die Jahre für den arbeitslosen Landsmann nicht erkennbar war, welcher Antrag, welche Entscheidung und welche Leistung dem jeweiligen Träger zuzuordnen ist. Hierbei erwiesen sich die bundesweit operierenden 346 ARGEN als rechtlich unzulässige Mischverwaltungen.

Unzweifelhaft wird durch die technokratische Neustrukturierung - wie immer sie auch aussehen mag – das Los von Hartz-IV-Betroffenen keineswegs gebessert. Das jüngst debattierte Sparpaket von Schwarz-Gelb hat bewiesen, auf wessen Rücken künftig marode Staatshaushalte saniert werden sollen.

Arbeit schaffen statt Abschwung verwalten

Eine aktive Arbeitsmarktpolitik nach nationalen Grundsätzensteht im Gegensatz zur Politik der derzeitigen Bundesregierungen, die einfach nicht willens oder fähig sind, uns Deutschen ein allgemeines Anrecht auf Arbeit einzuräumen. Die NPD fordert beispielsweise steuerliche Entlastungen für kleine und mittlere Einkommensbezieher statt für Großverdiener. Unumwunden könnte somit die Kaufkraft im sogenannten Binnenmarkt gestärkt und grassierender Lohnsklaverei die Grundlage entzogen werden. Denn nicht zu hohe Arbeitslosengeldregelsätze, wie es uns asoziale Manchester-Kapitalisten weismachen wollen, erschweren die Arbeitssuche, sondern schröpfende fiskalische Abgaben und somit niedrige Löhne.

Der deutsche Mittelstand muß endlich wieder geschützt werden. Auch kleine und mittlere Betriebe müssen durch Steuerentlastungen motiviert werden, Arbeitsplätze zu schaffen. Im Gegensatz zu multinationalen Großkonzernen ist der Mittelstand raumgebunden und produziert fast stets in der Heimat. Etliche Traditionsunternehmen produzieren kaum noch in Deutschland – sie können jederzeit, nachdem staatliche Subventionen regelrecht abgegriffen wurden, im steuerlich günstigeren Ausland mit niedrigem Lohnniveau ohne Konsequenzen fertigen lassen. Deshalb ist die Sanktionierung der Abwanderung in Billiglohnländer eine von vielen Optionen.

Das Geld hat dem Menschen zu dienen und nicht umgekehrt. Die Nationalen fordern deshalb, daß das zirkulierende Kapital für Investitionen und nicht für Finanzmarktspekulationen verwendet wird. Der krisenanfällige Bankensektor muß endlich unter staatliche Kontrolle gebracht werden. Renditewirtschaften dürfen keinesfalls Unternehmen arbeitsplatzvernichtende Maßnahmen diktieren.

Das Rückgrat unserer Volkswirtschaft ist nicht der Umfang des Exports, sondern der Schutz des heimischen Absatzmarktes. Hierbei sollte der Staat ausländischen Unternehmen gewisse Bedingungen abverlangen, um Produkte auf dem deutschen Markt zu platzieren. Dem Freihandel mit seiner Flut von Billigprodukten muß endlich ein Ende gesetzt werden. Hinzu kommt, daß nationale Wirtschaftsbelebungsmaßnahmen wie beispielsweise die Konjunkturpakete hauptsächlich heimischen Firmen und nicht ausländischen Unternehmen zugute kommen. Zudem muß endlich ein Zwang für ausländische Firmen existieren, hierzulande Arbeitsplätze zu erhalten, sofern sie staatliche Fördermittel bekommen haben.

Der EU endlich „Tschüß“ sagen

Unter dem Strich ist der Austritt aus der EU obligatorisch. Brüssel zwingt uns den Export von Arbeitsplätzen, die ungehemmte Arbeitsnehmerfreizügigkeit und die europaweite Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen vor. Die Subventions- und Förderpolitik der EU ist auf eine Gleichmacherei der Volkswirtschaften von Portugal bis Estland ausgerichtet, worunter traditionell wirtschaftlich leistungsfähigere Nationen zu leiden haben.

Arbeitsplätze zuerst für Deutsche! Es gibt einen Zusammenhang zwischen ungezügelter Einwanderung von Millionen Raum- und Kulturfremder einerseits und Massenarmut und Hartz-IV andererseits. Zweifellos unterliegt der BRD-Arbeitsmarkt einem ruinösen Unterbietungswettlauf zwischen deutschen und nichtdeutschen Arbeitnehmern. Angesichts von mehr als 16 Millionen „Migranten“ innerhalb der BRD und der Zunahme an Arbeitslosigkeit im deutschen Volk ist es daher unverantwortlich, deutsche Beschäftigungssuchende vom Arbeitsmarkt zugunsten von Ausländern auszuschließen.

Zudem unterstreicht auch die Zahl sozialversicherungspflichtiger Ausländer in Deutschland den zwangsläufigen Zusammenbruch des Sozialstaates, was ebenso zu Hartz-IV führte. Beispielsweise schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 26. Januar 2010, daß von 1970 bis 2003 die Anzahl der Ausländer in der BRD von 3 auf (offiziell) 7,3 Millionen gestiegen, aber die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer konstant bei 1,8 Millionen geblieben ist. Ein Großteil der Masseneinwanderung geht also ins deutsche Sozialsystem, wodurch wiederum die Sozialkassen und unsere Volkswirtschaft erheblich belastet werden.

Quelle: www.npd-mv.de








 

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