25.11.2006
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Bundesverwaltungsgericht erlaubt Schächten von Tieren
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Zur Hauptseite wechselnBericht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das betäubungslose Schlachten von Tieren (Schächten) aus religiösen Gründen auch nach der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz erlaubt. Ein muslimischer Schlachter hatte geklagt, nachdem der Lahn-Dill-Kreis als zuständige Behörde ihm die nach dem Tierschutzgesetz notwendige Ausnahmegenehmigung für die betäubungslose Schächtung von Rindern und Schafen verweigert hatte.
„Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Wertlosigkeit des Staatszieles Tierschutz aufgezeigt.“ kommentiert der JN-Bundesvorsitzende Stefan Rochow das Urteil.
Rochow weiter: „Die Entscheidung des Gerichts hat mit einem Urteil im Namen des Volkes überhaupt nichts zu tun. Noch im September dieses Jahres haben sich laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der „Stiftung Albert Schweizer für unsere Mitwelt“ 72 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland für ein generelles Verbot des betäubungslosen Schächtens ausgesprochen. Diesen Menschen ist heute mit dem Urteil ins Gesicht geschlagen worden. Religionsfreiheit hat nämlich genau dort Grenzen, wo Tiere aus religiösen Gründen qualvoll zu Tode gebracht werden.“
Völliges Unverständnis äußerte Rochow, wenn trotz des in das Grundgesetz aufgenommenen Staatsziels Tierschutz, solch ein Urteil möglich ist. „Offenbar ist das ethische Empfinden der Deutschen, welche immerhin hier zu Hause sind, für die deutschen Gerichte weniger Wert als die Religionsansprüche zugewanderter Immigranten. Auch solche Entwicklungen zeigen die schleichende Besitznahme unseres Landes durch fremde Kulturen auf. Ein wahrlich schwarzer Tag für Tierschützer und ein weiterer Sieg für die Wüstenreligionen“ stellt Rochow abschließend fest.
Mathias Rochow
JN-Bundesgeschäftsführer