14.01.2010
Die bürger- und lebensferne EU-Bürokratie hat mal wieder zugeschlagen: In der EU-Norm EN 115-1, Punkt 7.2.1.2.1 ist festgelegt, daß am Zugang zu Rolltreppen künftig ein Piktogramm „Kinderwagen verboten“ angebracht sein muß. Diese Norm betrifft derzeit nur jene Fahrtreppen, die nach der Veröffentlichung des europäischen Dokuments im Juli 2008 gebaut wurden. Presseberichten zufolge, hat die VGF zum Ende des letzten Jahres bereits einige Piktogramme an Rolltreppen angebracht, um sie kurze Zeit später wieder zu entfernen. Die Frankfurter Rundschau zitiert den VGF-Sprecher Bernd Conrads in diesem Zusammenhang mit den Worten, daß dies „In vorauseilendem Gehorsam“ geschehen sei. Dabei dreht es sich bei der Frage des Anbringens oder Nichtanbringens solcher Verbotshinweise vor allem um Haftungsfragen. Die Rundschau schreibt dazu „Wenn die Rolltreppenhersteller ihre Produkte mit Warnhinweis ausliefern und die Betreiber diese nicht entfernen, wird die Verantwortung bei einem Unfall auf die Eltern abgewälzt.“ Bleibt die Frage, wie es für den Fall aussieht, daß der ...
...weiter06.01.2010
Mit dem „Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG)“ soll es bis zum Jahr 2013 bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben. Ein Drittel der neuen Plätze sollen in der Kindertagespflege geschaffen werden. Ab dem Jahr 2013 soll jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege haben. Zur Finanzierung dieses Vorhabens ist auf der Netzseite der Bundesfamilienministerin u. a. vermerkt: „Von den insgesamt 12 Milliarden Euro, die für den Ausbau benötigt werden, trägt der Bund mit 4 Milliarden Euro rund ein Drittel. Davon stehen bis zum Jahr 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro für Investitionsmittel bereit. Die restlichen 1,85 Milliarden Euro des Bundes entlasten die Bundesländer bei der Finanzierung der Betriebskosten. Diese Änderung des Finanzausgleichgesetzes wird im KiföG geregelt und gilt bis 2013. Ab 2014 beteiligt sich der Bund dann dauerhaft mit jährlich 770 ...
...weiter06.01.2010
Zahlreiche Pizzen und Brötchen werden mit Käseimitat überbacken. Nach Informationen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz liegt die jährliche Produktion von Analogkäse bei 100.000 Tonnen. Nach geltendem Lebensmittelrecht dürfen jedoch ausschließlich aus Milch hergestellte Erzeugnisse als „Käse“ bezeichnet werden. Der Geschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), Michael Welsch, sieht in der Falschbezeichnung eines Produktes als Käse, welches in Wirklichkeit aus Zutaten wie Pflanzenfett, Eiweißpulver und Wasser besteht, einen Verstoß „gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: 1. Über welche Informationen verfügt der Magistrat/das zuständige städtische Amt bezüglich des Einsatzes von Analogkäse bei Lebensmitteln in Frankfurt? 2. Wie viele Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Analogkäse wurden im Jahr 2009 in Frankfurt bekannt? 3. Welche Sanktionen ...
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