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06.01.2010

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Frankfurt – Anfrage „Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes des Bundes in Frankfurt“

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Mit dem „Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG)“ soll es bis zum Jahr 2013 bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben. Ein Drittel der neuen Plätze sollen in der Kindertagespflege geschaffen werden. Ab dem Jahr 2013 soll jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege haben. Zur Finanzierung dieses Vorhabens ist auf der Netzseite der Bundesfamilienministerin u. a. vermerkt: „Von den insgesamt 12 Milliarden Euro, die für den Ausbau benötigt werden, trägt der Bund mit 4 Milliarden Euro rund ein Drittel. Davon stehen bis zum Jahr 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro für Investitionsmittel bereit. Die restlichen 1,85 Milliarden Euro des Bundes entlasten die Bundesländer bei der Finanzierung der Betriebskosten. Diese Änderung des Finanzausgleichgesetzes wird im KiföG geregelt und gilt bis 2013. Ab 2014 beteiligt sich der Bund dann dauerhaft mit jährlich 770 Millionen Euro an der Finanzierung der Betriebskosten.“ Zahlreiche Kommunen schlagen indes Alarm: Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder soll größer sein, als angenommen. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Juli 2013 scheint zu wackeln.

In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:

1. Wie entwickelte sich das Betreuungsangebot (prozentual und absolut für die Altersklasse der Ein- bis Dreijährigen) in Frankfurt seit dem Jahr 2006 (ab 2009 aufgeschlüsselt in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege)?

2. Wie hoch liegt nach Erkenntnissen des Magistrats der Anteil der Eltern von Kleinkindern in Frankfurt, welche einen Betreuungsplatz in einer staatlichen oder privaten Einrichtung wünschen?

3. Wie gestaltet sich seit 2007 der durchschnittliche Elternanteil für die Betreuung in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege?

4. Welche konkreten Fördermaßnahmen wurden auf städtischer Ebene seit Verabschiedung des KiföG beschlossen/umgesetzt für:

a. Den Ausbau des Betreuungsangebotes;

b. die Sicherung der Betriebskosten und

c. die Beteiligung an den Personalkosten (bitte aufschlüsseln nach prozentualen und absoluten Angaben)?

5. Wie gestaltet sich derzeit die Bedarfsplanung der Träger der Jugendhilfe in Frankfurt?

6. Wie stellt sich die Umsetzung dieser Bedarfsplanung in Frankfurt dar?

7. Wie zeichnet sich die prozentuale Vorhaltung in Frankfurt nach § 24a SGB II ab (aufgeschlüsselt nach Tageseinrichtungen und Kindertagespflege)?

8. Welche zusätzlichen Belastungen für die Stadt Frankfurt zur Umsetzung des KiföG für die Jahre 2009 bis 2012 und ab 2013 sind anzusetzen, für:

a. Den Ausbau des Betreuungsangebotes;

b. die Sicherung der Betriebskosten und

c. die Beteiligung an den Personalkosten (bitte aufschlüsseln nach prozentualen und absoluten Angaben)?

9. Wie hoch sind die jährlichen Zuweisungen des Bundes und des Landes Hessen an die Stadt Frankfurt, die sich aus dem „Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder - KitaFinHG“ ergeben (bitte auf 2008 bis 2013 aufschlüsseln)?

NPD im Frankfurter Römer

Jörg Krebs
Stadtverordneter

www.npdimroemer.de

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