14.01.2010
Die bürger- und lebensferne EU-Bürokratie hat mal wieder zugeschlagen: In der EU-Norm EN 115-1, Punkt 7.2.1.2.1 ist festgelegt, daß am Zugang zu Rolltreppen künftig ein Piktogramm „Kinderwagen verboten“ angebracht sein muß. Diese Norm betrifft derzeit nur jene Fahrtreppen, die nach der Veröffentlichung des europäischen Dokuments im Juli 2008 gebaut wurden. Presseberichten zufolge, hat die VGF zum Ende des letzten Jahres bereits einige Piktogramme an Rolltreppen angebracht, um sie kurze Zeit später wieder zu entfernen. Die Frankfurter Rundschau zitiert den VGF-Sprecher Bernd Conrads in diesem Zusammenhang mit den Worten, daß dies „In vorauseilendem Gehorsam“ geschehen sei. Dabei dreht es sich bei der Frage des Anbringens oder Nichtanbringens solcher Verbotshinweise vor allem um Haftungsfragen. Die Rundschau schreibt dazu „Wenn die Rolltreppenhersteller ihre Produkte mit Warnhinweis ausliefern und die Betreiber diese nicht entfernen, wird die Verantwortung bei einem Unfall auf die Eltern abgewälzt.“ Bleibt die Frage, wie es für den Fall aussieht, daß der Rolltreppenhersteller seine Treppen ohne Piktogramm auslieferte, der Betreiber nachträglich solche Warnhinweise anbrachte, diese aber dann wieder entfernte.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
1. Wer haftet im Falle des am Ende des Eingangstextes beschriebenen Szenarios?
2. Wie viele Fahrtreppen sind in Frankfurt durch die Bestimmung der derzeitigen Fassung der EU-Norm EN 115-1 betroffen?
3. Wie viele Piktogramme sind durch die VGF bereits an Rolltreppen angebracht worden und welche Haltestellenkomplexe waren davon betroffen?
4. Handelte es sich bei den mit Warnhinweisen versehenen Rolltreppen ausschließlich um solche, die nach dem Juli 2008 gebaut wurden?
5. Zu welchen Ergebnissen führte die Prüfung dieser Angelegenheit seitens der Rechtsabteilung der VGF?
NPD im Frankfurter Römer
Jörg Krebs
Stadtverordneter
www.npdimroemer.de