Der Kreistag möge beschließen:
Gegen Herrn Landrat Arnold wird ein Disziplinarverfahren nach § 48 (1) der HKO wegen grober Verletzung seiner Amtspflicht eingeleitet.
Begründung:
In den letzten Monaten wurde von Landrat Arnold mehrfach gegen die Neutralitätspflicht verstoßen, da er u.a. eine demokratische Partei bei deren politischen Willensbildung des Volkes und ihrer Arbeit im Wahlkampf behindert hat.
Landrat Arnold hatte dazu aufgerufen, die Demonstrationen einer demokratischen Partei, der NPD, die auch in zahlreichen bundesdeutschen Parlamenten vertreten ist, zu verhindern oder mindestens zu behindern und dies obwohl Versammlungen in der BRD durch Artikel 8, Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt sind.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
NPD-Fraktion im Wetterauer Kreistag
Stefan Jagsch
Kreistagsabgeordneter
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