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10.03.2010

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Frankfurt – Anfrage „Bestattungen ‚von Amts wegen’“

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Ein Mensch stirbt, und niemand ist da, der ihn beerdigt. Dann kümmert sich das Amt um die einsamen Toten. Die Ermittlung bestattungspflichtiger Angehöriger gehört zu den Aufgaben der Behörde. Es ist eine traurige Entwicklung, daß offenbar immer mehr Angehörige von Verstorbenen diesen Weg zu gehen scheinen, um die Bestattungskosten zu sparen. So entstanden beispielsweise für die Stadt München Kosten in Höhe von etwa 1,1 Millionen Euro für 446 Bestattungen von Amts wegen allein im Jahr 2009.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

1. Wie viele Bestattungen „von Amts wegen“ wurden in Frankfurt im Jahr 2009 vollzogen?

2. Wie hat sich die Anzahl der pro Jahr von Amts wegen Bestatteten seit dem Jahr 2000 in Frankfurt entwickelt (bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln)?

3. Welche Kosten entstanden dadurch jeweils für die Stadt Frankfurt (2009 und – pro Jahr aufgeschlüsselt – seit dem Jahr 2000)?

4. In wie vielen Fällen konnte das zuständige städtische Amt im Nachhinein diese von der Stadt zunächst verauslagten Kosten von den Angehörigen und/oder Erben erfolgreich zurückfordern (2009 und – pro Jahr aufgeschlüsselt – seit dem Jahr 2000)?

NPD im Frankfurter Römer

Jörg Krebs
Stadtverordneter

www.npdimroemer.de

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