Spielplätze, Liegewiesen und Grünflächen in Frankfurt sind, wie in anderen Städten auch, häufig mit Hundekot verschmutzt. Spaziergänger, Eltern und spielende Kinder empfinden dies in der Regel als Ärgernis, weshalb sich Fragen nach der Behebung dieses Übelstandes ergeben.
Ich frage den Magistrat:
1. Welche Vorschriften liegen Sanktionsmaßnahmen gegen Hundebesitzer zugrunde, die den anfallenden Kot ihrer vierbeinigen Begleiter nicht beseitigen?
2. Wie sind behördlicherseits Kontrollen gegen Hundekot bzw. gegen nachlässige Hundehalter organisiert?
3. Wie bewertet der Magistrat die Wirksamkeit verschiedener Vorgehensweisen gegen Hundekot, nämlich:
a) spezielle Auslaufplätze für Hunde b) spezielle Hundewiesen c) Leinenzwang d) Hundebeutel?