08.10.2010
Die Wiesbadener Ordnungsdezernentin Birgit Zeimetz mußte vor kurzem ernüchtert feststellen, daß sich viele Supermärkte und Kioske in der Stadt nicht an das Verkaufsverbot für Alkohol an Jugendliche zu halten scheinen. Konkret heißt das, bei 41 Testkäufen in Kiosken wurde 18 Mal rechtswidrig Alkohol an Kinder und Jugendliche verkauft. Von nur 33 überprüften Supermärkten fielen sogar 17 negativ auf.
Ich frage den Magistrat:
1. Wurden derartige Testkäufe auch bereits in Frankfurt durchgeführt?
2. Falls nein: wieso nicht?
3. Falls ja: zu welchen Erkenntnissen führten diese Testkäufe?
4. Wie wird von seiten des Ordnungsamtes allgemein mit Verstößen gegen das Verkaufsverbot für Alkohol an Jugendliche umgegangen, welche Sanktionen haben Kioske, Supermärkte und Gaststätten bei einem Verstoß gegen dieses Verbot zu befürchten?
5. Wie steht der Magistrat zum Beschluß des Main-Taunus-Kreises, Jugendlichen, die wegen einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden, künftig gleich einen Termin bei der Suchtberatung zu geben?
NPD im Frankfurter Römer
Jörg Krebs
Stadtverordneter
www.npdimroemer.de